Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 99

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lösen, es würde ihnen irgendwann einmal nicht mehr stattzugeben sein. Ein Vermummungsverbot wird die Demonstrationen vielleicht wieder auf das zurückführen, was sie sein sollen: ein legitimes Mittel einer Gruppe von Menschen, von Staatsbürgern – das möchte ich auch einschränkend feststellen: von Staatsbürgern! –, um ein Anliegen vorzubringen, das nicht über politische Mittel auf die Wege gebracht werden kann.

Meine Fraktion begrüßt dieses Gesetz und wird ihm die Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.48

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Gerhard Tusek. Ich erteile ihm das Wort.

14.48

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch ich möchte, wie alle Vorredner, hier ein klares Bekenntnis zur Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ablegen.

Die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht in der Demokratie und darf auf keinen Fall geschmälert werden. Tatsache ist – Kollege Lindinger hat das sehr klar erklärt, und es wurde ihm von keinem der hier Anwesenden widersprochen –, dass die Gewaltbereitschaft in den letzten Jahren zugenommen hat. Dies war nicht nur in Österreich so, und ich möchte auch keinerlei Zuordnung zu links oder rechts machen, sondern es hat die Gewaltbereitschaft generell zugenommen. Aus diesen Gründen hat bereits im Jahr 1975 Italien reagiert, im Jahr 1989 die Bundesrepublik Deutschland und im Jahr 2000 Dänemark. Wir sind jetzt der vierte Staat, der darangeht, zu reagieren.

Eine weitere Tatsache blieb ebenfalls unwidersprochen: die Tatsache, dass Vermummung – das hat Kollege Rosenmaier gesagt, das hat aber auch Kollege Schennach erwähnt – in einigen Fällen eine Keimzelle für Gewalthandlungen sein kann.

Hier ist Prävention wichtig und richtig. Wenn Vermummung zu Gewalt führen kann, dann müssen wir friedliche Demonstrationen schützen, damit dieses Grundrecht der Demokratie auch in Zukunft erhalten bleibt. Das halte ich für wichtig.

Wenn wir hier argumentieren, dass Prävention wichtig ist, und die sozialdemokratische Fraktion, aber auch die grüne Fraktion der Ansicht sind, dass man in diesem Fall diese Prävention ablehnen müsse, dann verstehe ich nicht, dass man parallel dazu auf der anderen Seite aber für eine Verschärfung des Waffengesetzes eintritt – wie Kollege Schennach dies hier gefordert hat und wie es laut einer APA-Meldung von heute auch in einem Entschließungsantrag, der in dieser Sitzung noch von Kollegin Schlaffer eingebracht werden soll, verlangt wird.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen, aber auch von der grünen Fraktion! Da sprechen Sie mit zwei Zungen! Auf der einen Seite ist Prävention aus Ihrer Sicht so wichtig, dass man das Waffengesetz so sehr verschärfen muss, dass es keine Waffen mehr geben darf; auf der anderen Seite darf es Ihrer Meinung nach aber kein Vermummungsverbot bei Demonstrationen geben!

Es kam in einigen Debattenbeiträgen aber auch zum Ausdruck, dass hier etwas verwechselt wird. – Es soll die Vermummung nämlich nicht kriminalisiert werden! Es werden im Gesetz zwei Dinge sehr klar auseinander gehalten: einerseits das Vermummen, andererseits das Mitführen von Gegenständen, die als Waffen verwendet werden können. Ich sage sehr klar und deutlich, dass Zaunlatten, Eisenstangen und Pflastersteine auf einer Demonstration nichts verloren haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Gudenus: So ist es!)

Wenn eines von diesen beiden – Vermummung oder das Mitführen von Waffen – zutrifft, handelt es sich um ein Verwaltungsvergehen. Erst dann, wenn beides zusammenkommt, ist ein


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