Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 103

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15.05

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hensler! Ich bin deiner Meinung, nämlich dass der Wein ein Kulturgut ist. Ich bin auch deiner Meinung, dass wir den Wein genießen sollten. Ich bin aber nicht deiner Meinung, dass wir in alkoholisiertem Zustand fahren sollen. (Bundesrat Hensler: Habe ich nicht gesagt!) Und darum geht es in der Verkehrsordnung. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. )

Alkohol am Steuer hat im Straßenverkehr nichts verloren! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Immer öfter, tagtäglich hören wir die Horrormeldung: Achtung Autofahrer! Auf der A1 oder auf der A2 oder auf der A3 zwischen Punkt A und Punkt B kommt Ihnen ein Geisterfahrer entgegen! Fahren Sie bitte rechts und überholen Sie nicht! – Ich glaube, diese Meldung lässt jeden zusammenzucken. Genau diese Situation muss entschärft werden.

Bei schweren Verkehrsunfällen der letzten Wochen und Monate hat sich gezeigt, nicht nur Alkoholkonsum und Geschwindigkeitsüberschreitungen waren die Ursache, sondern einer der Auslöser war auch der Konsum von Drogen, wodurch die Verkehrstauglichkeit des Lenkers oder der Lenkerin nicht mehr gegeben war.

Um die Verkehrstauglichkeit feststellen zu können, bedarf es technischer Hilfsmittel. So kann man zum Beispiel Alkoholkonsum mit dem Alkomaten durch Überprüfen der Atemluft mit ziemlicher Sicherheit feststellen, die Geschwindigkeit wird mittels Radar und Laser kontrolliert. Beim Konsum von Drogen wird es schon etwas schwieriger.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz wird geregelt, dass drei Punkte eingehalten werden: Erstens: Wenn bei einer Verkehrskontrolle die Exekutive feststellt, dass eine Verkehrsuntauglichkeit durch Beeinträchtigung von Drogen gegeben ist, wird der Lenker oder die Lenkerin dem Amtsarzt vorgeführt. Zweitens: Der Amtsarzt wird dann eine klinische Untersuchung durchführen, und wenn auch diese positiv ist, wird der Betroffene einem Bluttest unterzogen. Beim Bluttest kommt es auch darauf an, dass ein Labortest gemacht wird. Erst beim dritten Schritt, dem Labortest, kann man dann mit Sicherheit sagen, welche Drogen in welcher Menge vorhanden sind und vor allem wie hoch der Grad der Beeinträchtigung ist.

Der Bluttest ist deshalb so wichtig, weil es zirka 250 Substanzen nach dem Suchtmittelgesetz gibt, die eine unterschiedliche Wirkung haben. Es gibt – Kollege Schennach hat es heute bereits angesprochen – hiefür keine Grenzwerte. Ich meine, dass man diesbezüglich Grenzwerte bestimmen sollte, dass man vor allem aber auch die Einnahme von Medikamenten beachten muss.

Eine Verweigerung des Bluttests ist mit einem Einbekenntnis der Schuld gleichzusetzen und führt zur Höchststrafe – das ist auch richtig so –, wie beim Alkohol.

Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten geben diesem Gesetzentwurf sehr wohl unsere Zustimmung, denn für uns ist die Verkehrssicherheit wichtig, und dazu gehört, dass das Lenken von Fahrzeugen unter Drogeneinfluss unterbunden wird. (Beifall bei der SPÖ.)

15.09

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grissemann. – Bitte.

15.10

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Das Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand ist zweifelsohne ein gesellschaftliches Phänomen, das seit vielen Jahren zu beobachten ist und das den Gesetzgeber zum Handeln zwingt. Obwohl bereits nach geltender Gesetzeslage verboten, traten immer wieder Beweisprobleme auf, und in diesem Zusammenhang hat man unseren Exekutivorganen früher einiges an Fingerspitzengefühl zugemutet.


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