Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 106

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Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinbichler. – Bitte.

15.18

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der heutigen langen Tagesordnung werde ich wiederum in gewohnter Kürze sprechen.

Ich meine, dass nun ein sehr wesentliches Gesetz zur Beschlussfassung vorliegt, insbesondere da es vorwiegend um jugendliche Lenker geht. Wir wissen, wie sehr junge Leute gerade vom Geschwindigkeitsrausch beeinträchtigt werden. Bedenkt man außerdem, dass – ich sage es jetzt so – die Unsitte immer mehr um sich greift, dass die jüngeren Leute die schwereren Kraftfahrzeuge mit den meisten PS beziehungsweise Kilowatt fahren, dann stellt man fest, dass bei ihnen das Gefahrenrisiko ein Vielfaches ist.

Der wesentliche Beitrag dieses Gesetzes liegt darin, dass die Beobachtung über einen längeren Zeitraum eine Rolle spielt und etwaige Fehlentwicklungen ausgebessert werden können. Es wird sehr viel an den Fahrschulen, an den Autofahrerklubs liegen, und es wird eine Kostenfrage sein; die Ausbildung darf nicht zu teuer werden.

Einen wesentlichen Vorteil aus dieser Regelung könnten die Versicherungen ziehen. Man bedenke, dass derzeit bei vielen Anstalten für Lenker unter 23 Jahren höhere Prämien verrechnet werden. Wenn in diesem Bereich die Schäden, die Unfälle minimiert werden könnten, würden wir uns nicht nur sehr viel menschliches Leid ersparen, sondern es würden auch die volkswirtschaftliche Schäden gesenkt. Gleichzeitig hätten natürlich auch die Konsumenten – sprich: die Jugendlichen – einen Vorteil davon, weil sich die Prämiengestaltung in Zukunft sicherlich wesentlich besser entwickeln könnte.

Alles in allem ist das also ein sinnvolles Gesetz, eine sinnvolle Vorlage, und meine Fraktion wird die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.19

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Boden. – Bitte.

15.20

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Mehrphasenführerscheins vor. Worum geht es bei diesem Mehrphasenführerschein? – Mangelnde Fahrroutine der Fahranfänger und, wie schon erwähnt, die hohe Risikobereitschaft der Jugendlichen führen immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Die Risikobereitschaft der Jugendlichen soll in einer zweiten Ausbildungsphase durch Perfektionsfahrten, Fahrsicherheitstraining und verkehrspsychologische Gespräche entsprechend aufgearbeitet werden.

Ein derartiges Modell wurde schon in Finnland ausprobiert, und erstaunlicherweise hat man dort festgestellt, dass unter den Verkehrstoten fast um die Hälfte weniger Jugendliche zu beklagen sind.

Meine Damen und Herren! Auch ich bin der Meinung, dass sich psychologische Gruppengespräche mit der Jugend bewähren werden. Diese sind sehr wichtig, damit die Jugendlichen ihre Risikobereitschaft etwas ablegen.

Es wird auch wichtig sein, die Fahrpraxis zu erhöhen und ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren. Ich möchte hier noch einmal ansprechen, was ich schon im Ausschuss gesagt habe: Sogar das Schleudertraining auf der Teststrecke in Teesdorf wäre eine gute Möglichkeit, das Fahrverhalten eines Autos besser kennenzulernen, um in Extremsituationen nicht falsche Handlungen oder falsche Akzente zu setzen.


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