Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 109

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung und teile Ihren Optimismus, Herr Kollege, dass alle den Bericht gelesen haben.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Boden. – Bitte.

15.30

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Gesetz handelt es sich um eine reine EU-Anpassung. Nachdem ich festgestellt habe, dass ich der einzige Redner zu diesem Tagesordnungspunkt bin, werde ich mich kurz fassen.

Wir Sozialdemokraten stimmen dieser Gesetzesvorlage natürlich zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Heiterkeit und allgemeiner Beifall.)

15.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Herr Berichterstatter! Wünschen Sie das Wort? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird (234/A und 1257/NR sowie 6714/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert wird (318/A und 1258/NR sowie 6715/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (Verwaltungsverfahrensnovelle 2002) (1126 und 1259/NR sowie 6716/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert wird, sowie

eine Verwaltungsverfahrensnovelle 2002.


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