Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 110

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Ich bitte Herrn Bundesrat Mag. Tusek, der die Berichterstattung über die Punkte 11 bis 13 übernommen hat, um die Berichte.

Berichterstatter Mag. Gerhard Tusek: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird.

Es handelt sich ausschließlich um Zitierungsanpassungen sowie um redaktionelle Korrekturen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert wird.

Dieser Bericht liegt schriftlich vor, daher beschränke ich mich auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe schließlich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (Verwaltungsverfahrensnovelle 2002).

Auch hier liegt der Bericht schriftlich vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

15.33

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes findet unsere Zustimmung, weil mit der Übertragung der Personalhoheit vom Bundeskanzleramt auf den Präsidenten des Gerichtshofes eine Vereinfachung stattfindet. – So weit sind wir uns einig, aber ab jetzt scheiden sich die Geister.

Beim Verwaltungsgerichtshofgesetz geht es um die Regelung der so genannten Massenverfahren. Die SPÖ ist grundsätzlich für eine solche Regelung, allerdings meinten wir, dass man das nicht nur für den Verwaltungsgerichtshof, sondern auch gleich für den Verfassungsgerichtshof mitmachen hätte können. Beide Gerichtshöfe haben das schon seit längerem gefordert.

Die uns jetzt vorliegende Regelung ist daher einfachgesetzlich und erscheint uns verfassungswidrig. Die SPÖ hat im Ausschuss Gesprächsbereitschaft angeboten. Von den Regierungsparteien wurde das leider nicht angenommen, denn bei etwas gutem Willen hätte man sicherlich eine gemeinsame Einigung erzielen können. Wir haben es aber heute schon einmal gehört: Da wird einfach "drüber gefahren", das ist Ihr Motto.


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