Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 148

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Sehr geehrter Herr Professor! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Es ist in unserer Republik nichts Ungewöhnliches, dass sich Minister, die gewählte Funktionäre dieses Staates sind, wozu es auch einen Staatskonsens gibt, dass Ministerämter aus allen Bevölkerungsschichten bekleidet werden können, dann, wenn sie Rechtszweifel haben, Universitätsprofessoren oder Instituten bedienen, um diese Rechtszweifel und die Rechtsansicht, die sie haben, evaluieren zu lassen. Für ihre Entscheidungen erhalten sie dann eine auch vom Haus und den eigenen Positionen unabhängige Sicht, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, ihren Beamten – was im Dienstrecht für Beamte vorgegeben ist – eine Weisung gegeben und damit eine Entscheidung der Aufsichtsbehörden herbeigeführt zu haben, die nicht traditionell ist oder unter Umständen anders gesehen werden kann. Ich glaube daher, dass das nichts Ungewöhnliches ist.

Ich bin Herrn Kollegen Schennach durchaus dankbar, dass er in der Unvereinbarkeitsregelung eine gleiche Sicht hat wie ich. Ich sage das auch in der Klarheit: Es ist für mich unvorstellbar, dass auf die Volksanwaltschaft und andere, sicherlich auch Sie als Bundesräte aus allen Bundesländern, von Betroffenen der Pensionsversicherungsanstalten, die Hoffnungen auf die Begutachtung einer Frühpensionierung oder auf Rehabilitationsleistungen und anderes haben, eine Reihe von Beschwerden zukommen, während wir in neun Bundesländern nunmehr Außenstellen und gemeinsame ärztliche Dienste einzurichten haben, in denen aber die Personen in leitenden Funktionen mit Nebentätigkeiten belastet sind.

Es ist mir bewusst, dass ich nur Aufsichtsbehörde bin. Es ist Angelegenheit des Dienstgebers, Nebentätigkeiten zu erlauben oder nicht zu erlauben. Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Bundesrates! Ich werde mich nicht davon abbringen lassen, wenn ich auf Grund von Beschwerden von Bürgern aus dem betroffenen Bereich zur Überzeugung gekommen bin, dass es gut wäre angesichts der Überleitungsphase und gegenüber früher, als die durchschnittliche Pensionszuerkennung zweieinhalb Monate gedauert hat – heute liegen wir schon deutlich schlechter –, beide Anstalten mit vollem Herzen und mit vollem Zeitengagement zusammenzuführen. Dies ist eine schwierige Aufgabe mit zwei Instituten mit unterschiedlicher Kultur, und auch darüber geben die Rechnungshofberichte der vergangenen Jahre deutlich Aufschluss.

Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, weil ich auch die Geschäftsordnung beeinsprucht habe, dass es auch für die Damen und Herren des Parlaments nachvollziehbar sein müsste, dass Personen, die bei den Rechnungshofbeschlüssen und -überprüfungen der letzten Jahre in gewissen Amtsbereichen nicht gut abgeschnitten haben, zu hinterfragen sind. Es ist zu fragen, ob es Sinn macht, sie mit den gleichen Amtsbereichen weiter zu beschäftigen oder ihnen nicht neue Amtsbereiche, in denen sie besser abgeschnitten haben, gänzlich zu übergeben.

Es ist Angelegenheit des Dienstgebers, diesen Ansichten nachzukommen. Ich werde das auch dort, wo ich die Rechtsbasis habe, selbstverständlich, wie das für einen Rechtsstaat üblich ist, per Bescheid aussprechen, um auch den Dienstgebervertretern, wenn sie eine andere Sicht haben, die Möglichkeit zu geben, die es in einem Rechtsstaat gibt. Sie werden mir sicherlich attestieren müssen, dass in der Präambel zumindest die ärgsten Bedenken meiner demokratischen Gesinnung, Herr Professor, nicht gerechtfertigt sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir die Unvereinbarkeitsregelungen ansehen, stellen wir fest, sie sind klar im ABGB formuliert. Es bestünde nach Studium des ABGB auch für jeden einzelnen – da gebe ich Kollegen Schennach Recht – die Möglichkeit, von sich aus seine Unvereinbarkeit zu erklären und damit von mir gesehene Probleme aus der Welt zu schaffen. Ich habe auf Grund meines Einspruches der Bestellung in der ersten Sitzung des Überleitungsausschusses nach etwa 14 Tagen Gegenäußerungen von Betroffenen bekommen, dass sie nicht daran denken. Daher hat es auch einige Zeit gedauert, bis ich klarerweise – vielleicht auch in der falschen und trügerischen Hoffnung, dass man von sich aus solche Unvereinbarkeiten selbst sieht und einsieht – dann die entsprechenden Überprüfungen und Rechtsberatungen eingeholt habe.


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