Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 149

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich sage das in der Klarheit dazu, weil ich nicht daran denke, den Prozessbereich auszudehnen, sondern weil ich meine, was ich im Zusammenhang mit den Sitzungen des Überleitungsausschusses gesagt habe, dass es nicht gescheit ist, wenn man den Masterplan für die soziale Absicherung von etwa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der ursprünglich von uns beeinsprucht war, aber nunmehr gemeinsam, so glaube ich, auf einem guten Vorschlag der Beamten meines Hauses beruhend, rechtskonform getätigt werden kann, weiter verzögert und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht möglichst bald Rechtssicherheit im Hinblick auf ihre Zukunft gibt.

Ich glaube daher, dass man sehr viele der Vorwürfe, die im Vorfeld in den Raum gestellt worden sind, wenn man die Sachlage kennt – ich glaube, dazu braucht man sie nicht wohlwollend zu kennen, sondern sich nur ordnungsgemäß über die vorliegenden Tatsachen zu informieren –, auch anders sehen kann.

Ich darf nunmehr zur Beantwortung der einzelnen Fragen kommen, und ich hoffe, Herr Professor, ich werde heute nicht – im Gegensatz zum letzten Mal, als Sie es mehrfach moniert haben – die von Ihnen für mich eingeräumte Zeit über Gebühr strapazieren und dem knappen Zeithorizont dieser Sitzung gerecht werden, ohne mich zu den grundsätzlichen Fragen der Demokratie, die für mich auch wichtig sind, verschweigen zu wollen.

Zu Frage 1:

Diesbezügliche Ersuchen wurden mit Schreiben des Vorsitzenden des Überleitungsausschusses vom 27. 5. per Fax noch vor Beschlussfassung und vom 24. 6. nach Beschlussfassung, auf dem Postweg eingelangt am 27. 6. 2002, übermittelt.

Zu Frage 2:

Nein. Die Prüfung der Bestellung ist noch im Gange.

Zu Frage 3:

Es gelten die Regelungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, das heißt: ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach Antragstellung. – Das ist übrigens eine Rechtshaltung, die ich auch im Zusammenhang mit den Bescheidbegehren von mehr als 30 000 österreichischen Bürgern im Zusammenhang mit den Ambulanzgebühren immer vertreten habe.

Zu Frage 4:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 2.

Zu Frage 5:

Ich orientiere mich in meinen Entscheidungen prinzipiell an Grundlagen, die auf einer Rechtsbasis beruhen, und werde das auch in Zukunft so handhaben.

Zu Frage 6:

Die Rechtsgutachten liegen mir leider noch nicht vor.

Zu Frage 7:

Bis dato hat mir Herr Wetscherek keine diesbezüglichen Bekanntmachungen mitgeteilt.

Zu Frage 8:

In dieser Angelegenheit ist – Sie fragen ausdrücklich in Bezug auf Kollegen Wetscherek – ist kein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben worden. Es sind jedoch Überprüfungen durch meine Aufsichtsorgane im Gange, die ich abwarten werde.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite