Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 169

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Mit dieser Reform ist ein sehr ehrgeiziges Ziel verbunden, nämlich: Unsere Universitäten sollen zur Weltspitze gehören! Das ist ein ehrgeiziges Ziel, aber gerade dann, wenn wir unsere Bildungslandschaft im internationalen Vergleich ansehen, können wir durchaus mit Stolz sagen, dass Österreich gut dasteht. Im Bereich des Pflichtschulwesens hat die PISA-Studie gezeigt, dass wir an der Spitze der europäischen Staaten liegen, aber auch so hohe Investitionen wie kein anderes Land in der OECD in den Bildungsbereich stecken.

Nur in einem Bereich haben wir die Chancen zur Weltspitze noch nicht ganz genützt, nämlich im Bereich der Hochschulen und Universitäten. Trotz des Versuchs – Herr Professor Böhm hat es bereits angeschnitten –, 1993 den Universitäten in einem ersten Schritt einmal die Teilrechtsfähigkeit zu geben, haben wir im Grunde bis heute an den alten, verkrusteten Strukturen festgehalten. Ich erinnere mich: 1993 gab es ähnliche bis gleiche Ängste wie in der jetzigen Diskussion zum neuen Universitätsgesetz.

Wir wollen – und das ist das Ziel unserer Frau Bundesministerin – im Bereich der Universitäten Weltspitze werden, aber wir müssen die Herausforderungen, die sich dadurch stellen, auch annehmen. Es ist ein mutiger Schritt, ich gebe das zu, und mutige Schritte gehen nicht ohne Widerstände. Ich möchte nur einige wenige der zahlreichen, ganze Bände füllenden Widerstände hier erwähnen.

Den ersten Widerstand gab es im Bereich der Autonomie. Es ist mir völlig klar: Die Autonomie hat einerseits ihren Reiz, aber sie erfordert anderseits auch Verantwortung. Und mit Verantwortlichkeit, mit klarer Verantwortung ist auch durchaus ein Mehraufwand an den Universitäten gegeben.

Es gab und gibt – ich kann das sagen, denn Kollegin Auer und Kollegin Trunk haben es heute hier auch zum Ausdruck gebracht – vor allem die finanziellen Ängste. Es wurde in diesem Zusammenhang sogar von einem Aushungern der Universitäten gesprochen. Es gab und gibt Ängste im Bereich des Dienstrechtes – auch das wurde schon angeschnitten –, vor allem im Bereich des habilitierten Mittelbaus. Und es gibt Kritik im Zusammenhang mit der Selbständigkeit der medizinischen Universitäten. Aber wenn wir die Forderungen gerade dieser medizinischen Fakultäten, die sie derzeit noch sind, betrachten, dann wird klar, dass diese Fakultäten eigentlich die volle Autonomie wollten, allerdings nicht die Verantwortung als selbständige Universität.

Der Werdegang dieses Gesetzes war sehr dornig und schwierig. Er war gekennzeichnet und begleitet von einer sehr guten Kooperation zwischen Ministerium, Parlament, den politischen Parteien – auch das hat Kollegin Trunk hier anerkannt –, zwischen Experten und den Betroffenen. Und Betroffene im Bereich der Universitäten gibt es sehr viele: von den Rektoren über die Professoren bis zum habilitierten Mittelbau, zu den Assistenten und Studierenden und deren Interessenvertretungen.

Die Frau Bundesministerin hat es sich absolut nicht leicht gemacht. Der Beginn der Diskussionen war am 15. Dezember des Jahres 2000: Über eineinhalb Jahre lang fanden sehr viele Diskussionen statt, bei denen alle Betroffenen mit einbezogen wurden. Ich denke dabei auch – auch das wurde heute schon erwähnt – an das ausführliche Begutachtungsverfahren. In der Zwischenzeit gab es 1 300 Besprechungen und Diskussionen mit allen Beteiligten.

Ich möchte von dieser Stelle aus besonders Frau Bundesministerin Gehrer und den Beamten ihres Hauses – jedem und jeder Einzelnen – sehr herzlich für diesen gewaltigen Einsatz danken. Danke schön! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Es wurden in diesen Diskussionen sehr offen Bedenken dargelegt, und über diese Bedenken wurde nicht – wie es vorher erwähnt wurde – drübergefahren, sondern man hat versucht, alle diese fundierten Stellungnahmen einzubauen. Ich kann aus eigener Erfahrung, da ich bei einigen solchen Diskussionen und einer Enquete dabei war, sagen: Es ist sehr viel herausgekommen! Eine Reihe von Forderungen konnte in dieses Gesetz aufgenommen werden. Wenn Sie die erste Regierungsvorlage, die in die Begutachtung gegangen ist, und dieses Ge


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