Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 172

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20.13

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dieser Universitätsreform und mit diesem Universitätsgesetz 2002 haben wir das umgesetzt, was die Rektorenkonferenz in ihrem Gelbbuch in ihrer Evaluierung der bestehenden Gesetze festgeschrieben hat: weniger Regulierung – weniger Verordnungen, Gesetze et cetera –, mehr Wettbewerb – international, national –, stärkere Leistung, nach Kompetenz und Verantwortung differenzierte Mitbestimmung und strategische Zielvereinbarungen mit dem Staat. Diese Zielvorstellungen haben wir in diesem Universitätsgesetz 2002 verwirklicht. Es sind dies Zielvorstellungen, die nach internationalen Expertenmeinungen die ganz wichtigen Eckpunkte für moderne zukunftsorientierte Universitäten sichern. Diese modernen Eckpunkte sind:

Erstens: Autonomie und Selbstständigkeit. Dabei heißen Autonomie und Selbstständigkeit nicht, dass jeder macht, was er will, und Laisser-faire, sondern es heißt, dass wir in einer verantworteten Freiheit gegenüber Staat und Gesellschaft, gegenüber dem Steuerzahler unsere Ziele an den Universitäten setzen können, dass die Universitäten im Rahmen ihres Budgets, im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit dem Steuerzahler ihre wertvolle und wichtige Arbeit leisten.

Zweitens: die persönliche Verantwortung. Es muss die Entscheidungskompetenz mit der Verantwortungskompetenz zusammengeführt werden. Das haben wir in diesem Gesetz geschaffen.

Drittens: die Gewaltenteilung. Eine Gewaltenteilung: die wissenschaftliche Ebene – der Senat –, die operative Ebene – das Rektorat –, die strategische Ebene – der Universitätsrat. Diese drei wichtigen Universitätsorgane arbeiten zusammen.

Viertens: die Subsidiarität, auch innerhalb der Universität – das Übertragen von Verantwortung auf andere Organisationseinheiten, auch das Arbeiten innerhalb der Universität mit modernen Zielvereinbarungen, mit Mitarbeitergesprächen, mit Abgabe von Verantwortung, mit Einforderung aber ebendieser Verantwortung.

Meine Damen und Herren! Das Universitätsgesetz 2002 hat europäisch für Aufsehen gesorgt: Ich bin vom "Spiegel", von der "Süddeutschen Zeitung" angerufen worden, von verschiedenen internationalen Zeitschriften angerufen worden. Es hat das ASEA UNINET bei einer Tagung in Trient vor kurzem festgestellt: Diese Universitätsreform ist ein Schritt, der uns weiterbringt.

Ich kann Ihnen sagen: Es war harte Arbeit, es war nächtelange Arbeit. Es war harte Arbeit, über 1 300 Sitzungen, Besprechungen abzuhalten. Es war eine sehr harte Arbeit für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sie sind sehr gefordert worden. Ihnen möchte ich aufrichtig danken (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen): Herrn Sektionschef Dr. Höllinger, Herrn Gruppenleiter Dr. Matzenauer. Ich möchte vor allem auch Frau Ministerialrätin Dr. Sebök danken, die nächtelang die neuen Versionen formuliert und geschrieben hat, die alles für uns vorbereitet hat, und auch meinem Mitarbeiter Günther Simonitsch, meinem Referenten, der darüber einige Kilo verloren hat. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich bedanke mich aber auch sehr herzlich bei allen Abgeordneten, also bei den Abgeordneten aller Fraktionen. Alle haben ganz Wesentliches dazu beigetragen – die Abgeordneten der Koalition, die Abgeordneten der Opposition –, und ich habe am Schluss so das Gefühl gehabt, dass uns gerade noch ein Seidenblatt von einer gemeinsamen Beschlussfassung trennt. Ich höre aber aus den Debattenbeiträgen aus den verschiedenen Fraktionen, auch aus den Oppositionsfraktionen, dass ein großes Maß an Zustimmung besteht.

Nach solch einer intensiven Arbeitsphase möchte man meinen, dass jeder jetzt sagt: Gott sei Dank, wir haben das geschafft! – Es ist aber nicht so: Nach einem derartigen Anspannungs-Bogen entsteht natürlich sofort die Frage: Wie geht es weiter? Was müssen wir jetzt machen? – Und da fällt mir immer wieder der Spruch ein, der lautet: Glücklich ist ein Mensch dann, wenn er ein Ziel erreicht und das nächste schon vor Augen hat. – So gesehen sind wir sehr glückliche Menschen, denn wir haben mit der heutigen Nicht-Untersagung des Gesetzes das Ziel der


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