Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 216

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk. – Bitte, Frau Bundesrätin.

23.13

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, aus ökonomischen Gründen im Namen der sozialdemokratischen Fraktion gleich zu allen drei Gesetzesmaterien Stellung zu beziehen.

Zu Tagesordnungspunkt 33 betreffend das Zinsenrechts-Änderungsgesetz gibt es – und das hat keinen News-Wert – keine Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion, und zwar ganz einfach deshalb, weil, wie in den entsprechenden Ausschüssen und auch im Plenum des Nationalrates klar und deutlich ausgeführt würde, die Bereitschaft seitens der Regierungsparteien und des zuständigen Ministers, Aspekte zur effizienten Verbesserung eines echten Konsumentenschutzes in dieses Zinsenrechts-Änderungsgesetzes einzubringen, nicht gegeben war. Daher wird es von Seiten der sozialdemokratischen Fraktion keine Zustimmung geben, obwohl wir wissen, dass es sich dabei lediglich um eine EU-Richtlinienanpassung handelt. Dennoch sind wir der Auffassung, dass sich Österreich auch bei Anpassungen an EU-Richtlinien durchaus die Freiheit nehmen kann – was auch vorgesehen ist –, entsprechende andere Anrechnungsregeln in Anwendung zu bringen.

Zum Rechtspraktikantengesetz und der entsprechenden Erweiterung der Ausbildungsmöglichkeit mit Praxisbezug: Da geht es im Besonderen darum, dass juristische Praktikanten nicht wie bisher ausschließlich bei Gerichten, sondern auch bei Justizanstalten Praxis machen können. Dazu gibt es unsere volle Zustimmung, weil das sinnvoll und gescheit ist. Ich hätte jetzt fast auch gefragt, warum es nicht möglich war, auch über die Anregung der sozialdemokratischen Fraktion und nicht zuletzt auch des Volksanwalts, des vorigen Klubobmannes, nachzudenken, dass man diese Ausbildungserweiterung auch auf die Volksanwaltschaft bezieht. Warum es im Nationalrat für diesen Abänderungsantrag keine Mehrheit gab, ist mir an sich unerklärlich, aber vielleicht ist das in irgendeiner Form doch noch machbar!

Zu den Tagesordnungspunkten 35 und 36 betreffend den Schutz von Minderjährigen: Da handelt es sich tatsächlich um eine entsprechende Adaptierung in Anbetracht der Tatsache, dass die Staaten Litauen und Lettland Österreich in einem Staatsvertrag betreffend die Kooperation hinsichtlich des Schutzes von Minderjährigen und anderen Aspekten beigetreten sind. Es geht ganz einfach, aber doch auch sehr wesentlich darum, dass die entsprechenden Behörden aller drei Staaten im Bereich der Maßnahmen des Schutzes von Minderjährigen kooperieren.

Zu diesen beiden Tagesordnungspunkten gibt es natürlich gerne die Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion. (Beifall bei der SPÖ.)

23.16

Präsident Ludwig Bieringer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile ihm dieses.

23.16

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem Kollegin Trunk bereits gesagt hat, dass ihre Fraktion den Punkten 34, 35 und 36 die Zustimmung geben wird, möchte ich diese Gelegenheit, da ich die gleiche Meinung wie Kollegin Trunk vertrete, dafür nützen, um zu sagen: Ich möchte dem nichts mehr hinzufügen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite