Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 227

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richtsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Richterdienstgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Einsatzzulagengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden (Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002) (1182, 709/A und 1260/NR sowie 6687 und 6744/BR der Beilagen

)

42. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (1261/NR sowie 6688 und 6745/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zu den Punkten 41 und 42 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002 und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 41 und 42 hat Herr Bundesrat Mag. Thomas Ram übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Mag. Thomas Ram: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für öffentliche Leistung und Sport zum Tagesordnungspunkt 41, Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag.

Der Ausschuss für öffentliche Leistung und Sport stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme nun zu Tagesordnungspunkt 42: Bericht des Ausschusses für öffentliche Leistung und Sport über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen auch schriftlich vor, daher komme ich gleich zum Antrag.

Der Ausschuss für öffentliche Leistung und Sport stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert Würschl. – Bitte, Herr Bundesrat.

23.52

Bundesrat Herbert Würschl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei einem Deregulierungsgesetz im öffentlichen Bereich müsste es eigentlich um Verwaltungsvereinfachungen gehen, also um eine Verwaltungsreform in welchem Umfang auch immer. Es müsste um Effizienzsteigerung in diesem Bereich gehen, und es müsste über die Optimierung der


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