Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 228

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Aufgabenverteilung im öffentlichen Bereich nachgedacht werden. Ebenso wäre die Frage zu stellen, wo Doppelzuständigkeiten sinnvollerweise abgebaut werden könnten.

Geschätzte Damen und Herren! Mir sind bei dieser Gesetzesmaterie vor allem zwei Bereiche aufgefallen, die mit dem Anspruch auf Deregulierung an und für sich nichts zu tun haben.

Ich erwähne zuerst den Bereich der Verwaltungsakademie. Hier kommt es zur Auflösung beziehungsweise ist der Prozess bereits abgeschlossen. Ich meine, dass eine Verwaltungsakademie zentral auf Bundesebene grundsätzlich eine sehr wertvolle Einrichtung ist. Ich frage mich, was für eine Einsparung erzielt werden soll, wenn nämlich gleichzeitig in den verschiedenen Ministerien Bildungseinrichtungen, Fortbildungsinstitutionen aufgebaut werden sollen. Ich habe nichts dagegen, wenn das parallel dazu in den Ministerien geschieht, aber ich glaube trotzdem, dass eine Verwaltungsakademie – zentral bestehend – wertvolle Dienste leistet.

Ich verweise darauf – und ich nehme an, dass die Zahlen stimmen –, dass von etwa 160 000 Bundesbediensteten immerhin 20 000 Bundesbeamte von dieser Einrichtung Gebrauch gemacht haben. Für mich persönlich ist das durchaus eine sehr akzeptable Zahl, die da aufscheint.

Geschätzte Damen und Herren! Ich nehme aber sehr wohl die Rechnungshofkritik in diesem Bereich ernst. Ich habe da zum Beispiel von überhöhten Kosten gelesen. Ja selbstverständlich – da geht es um Steuergelder – sind diese Kosten auf ein entsprechendes Maß zu reduzieren, damit da keine Verschwendung von Steuergeldern stattfindet.

Oder ich habe auch gelesen – als Lehrer bin ich da sehr empfindlich, weil das eigentlich auch den Kindern gegenüber sehr ungerecht ist –, dass von veralteten Lehrmethoden der Vortragenden die Rede ist. Da frage ich mich, sehr geehrte Damen und Herren, wo hier die Aufsicht bleibt. Diese veralteten Lehrmethoden sind, wenn dafür Geld ausgegeben wird, augenblicklich abzustellen. Es ist menschliches Versagen gegeben, wenn da nicht eingegriffen wird.

Es wird auch kritisiert, dass das Ausbildungsangebot nicht zeitgemäß wäre. Verflixt, da müsste man hergehen und dieses Angebot auf den modernsten Stand bringen. Auch dafür sind wieder Menschen verantwortlich.

Deshalb meine Kritik und meine Vermutung in dieser Angelegenheit: Ich glaube nämlich, dass es den Regierungsparteien um etwas ganz anderes geht. Es geht ihnen nicht darum, eine Bildungseinrichtung zu optimieren, was ihre Aufgabe wäre, sondern in dieser Frage geht es ihnen offensichtlich darum, eine öffentliche Einrichtung zu zerschlagen und ihren Parteifreunden, Günstlingen oder was auch immer gewisse Aufgaben zuzuschanzen, sei das im Wifi oder in privaten Organisationen. Mir fällt vor allem auf, dass das Wifi sehr stark von ihnen bedient wird. Also dort, wo ÖVPler herumlaufen, wird ein Geschäft zugeschanzt.

Was mich auch stört, ist, dass gewisse persönliche Freiheiten eingeengt werden. Ich meine, dass den Bundesbeamten das subjektive Ausbildungsrecht genommen wird. Das passt mir überhaupt nicht, dass da mit der Methode gearbeitet wird, den Beamten irgendetwas vorzuschreiben.

Letzter Punkt, der mir aufgefallen ist und mich sehr stört – ich bin neugierig, wie sich jetzt zum Beispiel unser Kollege Schöls als Spitzengewerkschafter bei dieser Gesetzesmaterie verhalten wird; er zieht den Rock an; ich nehme an, er wird den Saal dann bei der Abstimmung verlassen, aber ich bitte ihn als Gewerkschafter, hier auch seine gewerkschaftlichen Aufgaben wahrzunehmen –, betrifft das Bundes-Personalvertretungsgesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Da kommt es zu einer Einschränkung. Sie wollen Personalvertretungswahlen, die fällig sind, weil es Umstrukturierungen gibt, verhindern. Ich bin als Gewerkschafter immer davon ausgegangen, dass Personalvertretungsorgane legitimiert sein müssen, auf dem letzten Stand sein müssen, und ich lehne es massiv ab, dass Dienstgeber die


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