Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 265

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Was wir heute zu beschließen ersucht werden, ist jedoch mit Sicherheit eine Loch-zu-Loch-auf-Politik. Das Loch, das Sie aufreißen, lässt sich dort, wo es verursacht wird, noch ein Jahr länger tragen. Aber Herr Vizepräsident Weiss hat natürlich mit Recht darauf hingewiesen, dass Rücklagen nicht etwas sind, mit dem man jetzt protzen oder wuchern sollte, sondern mit welchen die Pendelausschläge des Beitragsaufkommens und die Pendelausschläge der Gesundheitskosten abgefedert werden sollten. Eine ordentliche Grippeepidemie, wenn sie denn auftritt, kostet relativ viel Geld, auch der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, und das ist leider nicht steuerbar, und daher schaut das eine Jahr besser und das andere schlechter aus. Die Summe des Systems schaut derzeit allerdings für alle schlecht aus.

Ich möchte ausdrücklich sagen, dass die Argumentation, die Herr Vizepräsident Weiss mit großer Sachkunde vorgetragen hat, mich vor allem in zwei Bereichen besonders beeindruckt hat: Auch er hat darauf hingewiesen, dass diese Vorgangsweise – und wir hatten das Thema heute schon einmal – einen tiefreichenden Eingriff in die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger beinhaltet. Es ist paradox, Herr Staatssekretär, dass gewissermaßen Sie und diese Regierung jene sind, die jetzt Tendenzen erkennen lassen, die Pensionsversicherung zu verstaatlichen und die Interessenvertretungen, die Sozialpartner, dort auszuschalten, und ganz offensichtlich auch Tendenzen haben, die öffentliche Gesundheitsversorgung zu verstaatlichen. Wenn es der Kurs dieser Regierung ist, die Selbstverwaltung zu beseitigen und an eine zentrale Kandare zu nehmen, dann muss ich sagen: Ein sozialdemokratischer Standpunkt ist das nicht, und ein Weg, den die Sozialdemokraten mitgehen können, ist das auch nicht!

Das Zweite ist die sehr stringente verfassungsrechtliche Argumentation, die Kollege Weiss verwendet hat und von der ich nur hoffen kann, dass ich ihr zu folgen in der Lage war. Aber ich kann von beispielhaften Vorfällen ausgehen, die sich in diesen Monaten pausenlos ereignen. Die Legistik dieser Bundesregierung scheint sich nicht allzu sehr darum zu kümmern, was von der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu erwarten ist. Ich bin allerdings zutiefst persönlich überzeugt – darüber brauchen wir nicht abzustimmen und auch keine Wetten abzuschließen –, dass eine angekündigte Beschwerde von Seiten Vorarlbergs vor dem Verfassungsgerichtshof in dieser Angelegenheit Erfolg haben wird, denn es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Gesetzesvorlage in diesem Punkt verfassungskonform ist. Und ohne, dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Punkt und Beistrich der Argumentation folgen, werden wir uns dennoch diesem Einspruchsantrag des Kollegen Weiss in der Form anschließen, dass wir dafür stimmen, weil er eine stringente Zusammenfassung auch unserer Einwände darstellt.

Ganz offensichtlich, nachdem Kollege Bieringer so gelassen ist, wird das nichtsdestoweniger ein Minderheitenprogramm sein. Soll sein, auch wenn ich die Erklärungen von Bundesräten aus jenen Bundesländern, die zunächst in gleicher Weise ihre Ablehnung dokumentiert haben, heute für ziemlich schwach empfunden habe! Es haben alle, beginnend vom Herrn Landeshauptmann heute Morgen, von den erzielten Verbesserungen gesprochen. Worin diese Verbesserungen wirklich bestehen, ist mir nicht so ganz klar geworden. Aber man braucht ja irgendeine Argumentation, um dann doch noch zustimmen zu können.

Wie gesagt, Sie können diesen Einspruch ganz offensichtlich heute niederstimmen, aber ich gebe Ihnen den guten Rat: Sie sollten sich rechtzeitig über die Nachfolgeregelung den Kopf zerbrechen, die Sie in dieses Haus bringen müssen, nachdem der Verfassungsgerichtshof diese 60. ASVG-Novelle in diesem Punkt aufgehoben haben wird! (Beifall bei der SPÖ.)

2.42

Vizepräsident Jürgen Weiss: Am Wort ist nun Herr Staatsekretär Dr. Reinhart Waneck. – Bitte.

2.42

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Nachdem mich Herr Professor Konecny eingangs aus einer Schrift zitiert hat, darf ich eingangs auch zwei Zitate erwähnen.


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