Bundesrat Stenographisches Protokoll 691. Sitzung / Seite 2

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Antrag der Bundesräte Albrecht Konecny und KollegInnen betreffend Anwesenheit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, des Bundesministers für Finanzen sowie des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen 20

Ablehnung 20

Ordnungsruf 18

Sitzungsunterbrechungen 19 und 37

Personalien

Krankmeldungen 8

Entschuldigungen 8

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse 9

Bundesregierung

Vertretungsschreiben 8

Ausschüsse

Zuweisungen 9 und 10

Gemeinsame Beratung über

(1) Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 – HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (1277 und 1285/NR sowie 6759 und 6761/BR d. B.)

(2) Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe gewährt wird, eingeführt wird, das Glückspielgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden (1286/NR sowie 6762/BR d. B.)

(3) Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Versicherungssteuergesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ-G) sowie ein Bundesgesetz, mit dem durch die Republik Österreich Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee (IOC) für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010 übernommen werden, errichtet werden (754/A und 1289/NR sowie 6760 und 6763/BR d. B.)


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