Berichterstatter: Herbert Würschl 12
[Antrag zu (1), gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben und zu (2) und (3) keinen Einspruch zu erheben]
Redner:
Albrecht Kone
cny 14und (zur Geschäftsbehandlung) 19
und (tatsächliche Berichtigung) 28
und (zur Geschäftsbehandlung) 36
Staatssekretär Dr. Alfred Finz 20
und (tatsächliche Berichtigung) 36
Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck 28
Staatssekretärin Mares Rossmann 37
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu (1), gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 65
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (2) und (3) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 66
(4) Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich geändert wird (1219 und 1290/NR sowie 6764/BR d. B.)
Berichterstatter: Johann Ledolter 66
(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)
Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 67
Eingebracht wurden
Anfragen
der Bundesräte
Albrecht Konecny und KollegInnen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend unnötiger Privatflug (2010/J-BR/02)Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite