Bundesrat Stenographisches Protokoll 691. Sitzung / Seite 37

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

des Bundespräsidenten beauftragt, heute nicht als Bundeskanzler amtiert – was ja an sich kein Fehler wäre.

Am 20. Juli 2000 war der Herr Bundespräsident im Kosovo. Er hat den Herrn Bundeskanzler mit seiner Vertretung beauftragt. Am gleichen Tag hat die 32. Sitzung des Nationalrates der XXI. Gesetzgebungsperiode stattgefunden. Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel, auch damals den Herrn Bundespräsidenten vertretend, hat sowohl in der "Aktuellen Stunde" das Wort ergriffen – 10,51 Minuten lang –, als auch eine Dringliche Anfrage – 22,39 Minuten lang – beantwortet.

Wir sind hier falsch informiert worden, im Übrigen auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. Ich halte dies für einen Skandal, und ich verlange eine neuerliche Präsidialsitzung, um über diese Irreführung des Bundesrates zu sprechen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.30

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich gebe diesem Verlangen statt. Ich bitte um Zusammentreten der Mitglieder der Präsidialkonferenz und unterbreche die Sitzung.

(Die Sitzung wird um 12.30 Uhr unterbrochen und um 13.13 Uhr wieder aufgenommen. )

Präsident Ludwig Bieringer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe folgende Erklärung ab:

Ich habe die Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Professor Konecny und Kollegen auf Anwesenheit des Bundeskanzlers gemäß § 37 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates als nicht zulässig erklärt, weil bei den in Verhandlung stehenden Vorlagen meiner Meinung nach keine Zuständigkeit des Bundeskanzlers gegeben ist.

Meine Feststellung, dass Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel heute den im Ausland weilenden Herrn Bundespräsidenten vertritt und der Bundeskanzler in seiner Funktion von Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer vertreten wird, habe ich auf Grund der mir zugekommenen Rechtsmeinungen, insbesondere des Verfassungsdienstes, getroffen.

Es liegt nun ein Präzedenzfall aus dem Nationalrat vor, wonach der ebenfalls den Herrn Bundespräsidenten vertretende Bundeskanzler in einer Sitzung an Verhandlungen teilgenommen hat.

Ich habe daher den Bundesratsdienst beauftragt, den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes um ein Rechtsgutachten zu ersuchen, in welchem eindeutig die Frage des Umfangs der Vertretung im Falle der Verhinderung des Herrn Bundespräsidenten, insbesondere bei einem Auslandsaufenthalt, geklärt wird, und ich werde dieses Gutachten auch den drei Präsidenten des Nationalrates zur Kenntnis bringen.

Wir gehen nunmehr in der Tagesordnung weiter, und ich erteile nunmehr Frau Staatssekretärin Mares Rossmann das Wort.

13.14

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Wir fahren nach der kurzen Mittagspause, die auf Grund der Geschäftsordnungs-Diskussion entstanden ist – ich denke, einige stärken sich noch –, in der Tagesordnung fort, und ich möchte dort anschließen, wo Herr Kollege Todt aufgehört hat.

Das Hochwasser hat in den letzten Wochen viele unvorstellbare Einzelschicksale bewirkt. Auch Sie persönlich, Herr Bundesrat, waren vom Hochwasser betroffen, was ich sehr bedaure. Abgesehen vom finanziellen Aufwand ist es sicher äußerst schwierig, auch für Sie persönlich, mit diesem Schicksal fertig zu werden. Für all jene, die nicht betroffen sind, ist der persönliche Schaden jener, deren Heim überflutet wurde, unvorstellbar.

Ich möchte dennoch in Erinnerung rufen, dass es gerade die Freiheitlichen in Wien waren, die vehement dafür gekämpft haben, dass das Entlastungsgerinne in der heutigen Form gebaut


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite