gen- und
Ankündigungsabgabe der Länder – die in der Sache selbst natürlich gute
Gründe für sich hat – und von einer Vereinheitlichung des
Abgabenverfahrensrechtes lesen, sei mit einem großen Fragezeichen versehen. Wir
fürchten nämlich, dass der Vereinheitlichungsdruck sehr bald auch vor der
Finanzhoheit der Länder nicht Halt machen würde. Dass mehr Steuerhoheit der
Länder weniger Finanzausgleichsmasse bedeutet, möchte ich aus der Sicht meines
Landes nur am Rande, aber doch durchaus teilnahmsvoll erwähnen.
Nationalratspräsident
Fischer hat die Sorge geäußert, dass aus dem geplanten Verfassungskonvent ein
Regierungskonvent werden könnte. Mich beschäftigt aus Ländersicht eine ganz
andere Sorge. In der von den Präsidenten des Nationalrates und des Bundesrates gemeinsam
vorgenommenen Weichenstellung für den Konvent gab es zwei für die Länder
wesentliche Fixpunkte – ich füge an dieser Stelle einen Dank dafür ein,
was der derzeitige Präsident des Bundesrates in einer für die Länder sehr
vorteilhaften Weise in diesen Vorschlag eingebracht hat –: Erstens soll
die Einrichtung des Konvents nicht einseitig durch den Bund, sondern im Wege
einer politischen Vereinbarung aller Gebietskörperschaften als gemeinsames
Projekt erfolgen, bei dem alle wesentlichen Rahmenbedingungen gemeinsam
festgelegt werden. Zweitens sollen nicht nur alle Landesregierungen, sondern
auch alle Landtage mit zwei Vertretern eingebunden sein.
Das orientiert
sich ganz offenkundig an der von Österreich beim EU-Konvent gerne wahrgenommenen
Möglichkeit einer entsprechenden Repräsentanz der Gesetzgebungsorgane. Nach
Tisch liest es sich nun möglicherweise etwas anders: Von zwei Vertretern der
Landtage – das heißt, von einer Einbeziehung auch der zweitstärksten
Partei – ist angesichts der Festlegung auf rund 50 statt
80 Konventsmitglieder natürlich keine Rede mehr. Es ist auch völlig offen,
ob jeder Landtag mit einem eigenen Mitglied mitwirken kann oder ob vielleicht
die Landtagspräsidentenkonferenz nur gemeinsame Vertreter entsenden darf. Wie
hätte wohl der österreichische Nationalrat reagiert, wenn man ihm bedeutet
hätte, dass im EU-Konvent leider nur Vertreter der einzelnen Regierungen und
im Übrigen nur ein gemeinsamer Vertreter der kleineren Staaten Platz finden
könne? – Die Einbindung der einzelnen Gesetzgebungsorgane war eine
wesentliche Voraussetzung für den Stellenwert des EU-Konvents, und es wäre
völlig verfehlt, bei uns aus einem Österreich-Konvent plötzlich einen
Bundeskonvent machen zu wollen.
Was sich die
Länder in diesem Fall und ganz allgemein vom Bund wünschen, lässt sich sehr
einfach und allgemein verständlich zusammenfassen: vom Bund nicht schlechter
behandelt zu werden, als dieser sich selbst in der Europäischen Union behandelt
wissen will! Angesichts der weitgehenden Zusagen des Bundeskanzlers nach
faktischer Wahrung der Einstimmigkeit – nicht nur in wichtigen
Angelegenheiten der EU, sondern auch in den wichtigen Fragen der Bundesstaatlichkeit
in Österreich – haben wir heute erfreulicherweise wirklich keinen Anlass,
an dieser Bereitschaft zu zweifeln. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie des Bundesrates Schennach.)
17.35
Präsident Herwig Hösele:
Zu Wort gemeldet
ist Herr Bundesrat Karl Boden. Ich erteile es ihm.
17.35
Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Herr
Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr
Staatssekretär Morak pflegte in einigen seiner Reden, die ich schon gehört
habe, meist zu sagen: Es wurde bereits alles gesagt, aber nicht von jedem. –
Ich darf daher zusammenfassend noch ein paar Bemerkungen einbringen – angesichts
der langen Rednerliste wurde tatsächlich schon sehr viel gesagt – und
möchte auf den Punkt kommen: Bewerten wir die Regierung nach ihren
Taten! – Gefordert vom Bundeskanzler der Regierung Schüssel I im
Jahr 2000.
Die Taten der Regierung sahen so aus, dass die Legislaturperiode vier Jahre dauern sollte, aber nach nicht einmal drei Jahren das gesamte Programm zu Ende war. Das ist eine Tat, die man bewerten kann. Ein anderes Instrument, mit dem man vielleicht messen kann (Bundesrat Fasching: Vom Volk schon bewertet worden, Herr Kollege!), ist: Die Freiheitliche Partei ist mit 26,9 Prozent der Stimmen angetreten. Messen wir sie an ihren Prozentzahlen: minus 16! Das
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