Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 22

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1269/M-BR/03

Welche Schwerpunkte haben Sie sich für die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur Um­setzung der Kinderrechte, wozu sich Österreich beim Weltkindergipfel der Vereinten Nationen 2002 verpflichtet hat, vorgenommen?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Österreich gehört zu jener Gruppe von Ländern, die das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes bereits am 26. Jänner 1990 unterzeichnet haben. Dieses Übereinkommen, bekannt unter dem Namen „Kinderrechtskonvention“, wurde Anfang 1993 mittels Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist formal schon 1992 in Kraft getre­ten.

Es stimmt, wir haben uns beim Weltkindergipfel der Vereinten Nationen 2002 in New York, wo Österreich durch Herrn Bundesminister Herbert Haupt vertreten war, zur nationalen Umsetzung der Kinderrechte mittels eines Nationalen Aktionsplanes verpflichtet.

Mir ist es ein besonderes Anliegen, im Bereich der Kinderrechte Maßnahmen zu setzen, Maß­nahmen zu entwickeln und diese dann auch umzusetzen.

Wir halten uns dabei an vier Grundsätze, die ganz wesentlich sind. Das ist erstens der Schutz vor der Diskriminierung von Kindern; zweitens die Berücksichtigung des Wohles der Kinder in allen politischen Aktivitäten; drittens das Recht des Kindes auf Leben und Entwicklung und viertens vor allem auch das Recht des Kindes auf Meinungsbildung, Meinungsäußerung und entsprechende Berücksichtigung seiner Meinung.

Wir haben dazu ein erstes Treffen abgehalten: Ende März gab es die Veranstaltung zur Um­setzung der Kinderrechtskonvention. Als Folge dieser Veranstaltung werden entsprechende Arbeitsgruppen und Arbeitskreise eingerichtet, mit sehr vielen Teilnehmerinnen und Teilneh­mern. Es gab über 100 Interessierte aus diversen Organisationen, von den NGOs, Experten und Fachleute. In diesen Arbeitsgruppen wird bis Ende des Jahres intensiv gearbeitet. Die ent­sprechenden Vorschläge werden dann präsentiert, und wir werden sie im Rahmen der Umset­zung dann in unsere politische Arbeit einbringen.


Präsident Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.


Bundesrat Paul Fasching (ÖVP, Burgenland): Frau Staatssekretärin! Welchen Zeitplan haben Sie sich vorgenommen? Wann konkret wird diese Umsetzung erfolgen?


Präsident Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die Umsetzung – ich habe es schon angesprochen – soll bis Ende 2003 erfolgen, bis wir die Ergebnisse haben, das ist ganz wichtig. Das ist der Zeitplan für das heurige Jahr. Ich denke, es würde zu weit führen, wenn ich Ihnen wochenweise berichten würde, welche Arbeitsgruppen und Steuerungsgruppen jeweils tagen.

Die Umsetzung muss dann sofort geschehen, denn wir haben uns – und darauf möchte ich hin­weisen – in diesem Regierungsübereinkommen auch verpflichtet, eine aktive Familienpolitik, vor allem eine aktive Kinder- und Jugendpolitik zu machen. Und wir haben uns in diesem Regie­rungsprogramm auch dazu verpflichtet, dass wir die Kinderrechte in der Verfassung festschrei­ben und verankern.

Bisher gibt es ja nur ein Bundesland, nämlich Oberösterreich, das die Kinderrechte in der Ver­fassung verankert hat, aber ich wünsche mir sehr, dass wir das so schnell wie möglich auch in der österreichischen Bundesverfassung festhalten.


 


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