Welche
Schwerpunkte haben Sie sich für die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur
Umsetzung der Kinderrechte, wozu sich Österreich beim Weltkindergipfel der
Vereinten Nationen 2002 verpflichtet hat, vorgenommen?
Präsident
Herwig Hösele: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat!
Österreich gehört zu jener Gruppe von Ländern, die das UN-Übereinkommen über
die Rechte des Kindes bereits am 26. Jänner 1990 unterzeichnet haben.
Dieses Übereinkommen, bekannt unter dem Namen „Kinderrechtskonvention“, wurde
Anfang 1993 mittels Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist formal schon 1992 in
Kraft getreten.
Es stimmt, wir
haben uns beim Weltkindergipfel der Vereinten Nationen 2002 in New York, wo
Österreich durch Herrn Bundesminister Herbert Haupt vertreten war, zur
nationalen Umsetzung der Kinderrechte mittels eines Nationalen Aktionsplanes
verpflichtet.
Mir ist es ein
besonderes Anliegen, im Bereich der Kinderrechte Maßnahmen zu setzen, Maßnahmen
zu entwickeln und diese dann auch umzusetzen.
Wir halten uns
dabei an vier Grundsätze, die ganz wesentlich sind. Das ist erstens der Schutz
vor der Diskriminierung von Kindern; zweitens die Berücksichtigung des Wohles
der Kinder in allen politischen Aktivitäten; drittens das Recht des Kindes auf
Leben und Entwicklung und viertens vor allem auch das Recht des Kindes auf
Meinungsbildung, Meinungsäußerung und entsprechende Berücksichtigung seiner Meinung.
Wir haben dazu ein
erstes Treffen abgehalten: Ende März gab es die Veranstaltung zur Umsetzung
der Kinderrechtskonvention. Als Folge dieser Veranstaltung werden entsprechende
Arbeitsgruppen und Arbeitskreise eingerichtet, mit sehr vielen Teilnehmerinnen
und Teilnehmern. Es gab über 100 Interessierte aus diversen
Organisationen, von den NGOs, Experten und Fachleute. In diesen Arbeitsgruppen
wird bis Ende des Jahres intensiv gearbeitet. Die entsprechenden Vorschläge
werden dann präsentiert, und wir werden sie im Rahmen der Umsetzung dann in
unsere politische Arbeit einbringen.
Präsident
Herwig Hösele: Wird eine Zusatzfrage
gewünscht? – Bitte.
Bundesrat
Paul Fasching (ÖVP, Burgenland): Frau
Staatssekretärin! Welchen Zeitplan haben Sie sich vorgenommen? Wann konkret
wird diese Umsetzung erfolgen?
Präsident Herwig Hösele:
Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner: Sehr
geehrter Herr Bundesrat! Die Umsetzung – ich habe es schon
angesprochen – soll bis Ende 2003 erfolgen, bis wir die Ergebnisse haben,
das ist ganz wichtig. Das ist der Zeitplan für das heurige Jahr. Ich denke, es
würde zu weit führen, wenn ich Ihnen wochenweise berichten würde, welche Arbeitsgruppen
und Steuerungsgruppen jeweils tagen.
Die Umsetzung muss
dann sofort geschehen, denn wir haben uns – und darauf möchte ich hinweisen –
in diesem Regierungsübereinkommen auch verpflichtet, eine aktive
Familienpolitik, vor allem eine aktive Kinder- und Jugendpolitik zu machen. Und
wir haben uns in diesem Regierungsprogramm auch dazu verpflichtet, dass wir
die Kinderrechte in der Verfassung festschreiben und verankern.
Bisher gibt es ja
nur ein Bundesland, nämlich
Oberösterreich, das die Kinderrechte in der Verfassung verankert hat, aber ich
wünsche mir sehr, dass wir das so schnell wie möglich auch in der
österreichischen Bundesverfassung festhalten.
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