Ich freue mich ganz besonders, dass der Herr Landeshauptmann von Tirol, DDr. Herwig van Staa, im Bundesrat anwesend ist und begrüße ihn noch einmal sehr herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)
Ich danke sehr herzlich meinem Vorgänger, Professor Herwig Hösele, der für das Bundesland Steiermark in verdienstvoller Weise den Bundesrat würdig repräsentiert hat. (Allgemeiner Beifall.)
Danken möchte ich auch den beiden Vizepräsidenten, Frau Anna Elisabeth Haselbach (allgemeiner Beifall) und Herrn Jürgen Weiss (allgemeiner Beifall), sowie den weiteren Mitgliedern der Präsidialkonferenz, Fraktionsvorsitzendem und Freund Ludwig Bieringer (allgemeiner Beifall), Herrn Professor Albrecht Konecny (allgemeiner Beifall) und Herrn Universitätsprofessor Dr. Peter Böhm. (Allgemeiner Beifall.)
Es ist gute Tradition und ein besonderes Vorrecht des Präsidenten, bei seiner Antrittsrede einige grundsätzliche Gedanken über die Institution Bundesrat zu äußern.
Gerade in dieser problemreichen Zeit werden verschiedene Verfassungseinrichtungen und mit diesen auch der Bundesrat zur Diskussion gestellt. Die Bundesgesetzgebung kennt das Zweikammernsystem Nationalrat und Bundesrat und die Landesgesetzgebung das Einkammersystem, die Landtage.
Österreich befindet sich in einer sehr sensiblen Situation: Die öffentliche Diskussion ist geprägt von der Sorge um die fundamentalsten Dinge im Leben eines Menschen unseres Landes, wie die Sicherung der Pensionen, die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und den österreichischen Budgetkurs.
Zweite Kammern befinden sich, meine Freunde, in allen Ländern im Spannungsfeld von übernommenen Traditionen und politischer Gegenwartsverantwortung.
Was die Kompetenzen betrifft, so sind diese – wie bei allen parlamentarischen Einrichtungen – auf vier Möglichkeiten bezogen: auf die Gesetzgebung, die Kontrolle, die Mitwirkung an der Vollziehung und – bisweilen – auf ein Vorschlagsrecht bezüglich der Ernennung von Höchstrichtern.
Im Zweikammernsystem üben die beiden Kammern ihre Kompetenzen in den überwiegenden Fällen nebeneinander, selbständig und nur in seltenen Fällen gemeinsam aus, so zum Beispiel bei der Angelobung des Staatsoberhauptes in Österreich nach Volkswahl vor der aus Nationalrat und Bundesrat bestehenden Bundesversammlung.
Die wichtigste Aufgabe des Bundesrates aber ist es, zu garantieren, dass der Nationalrat den Ländern nicht sukzessive Rechte wegnimmt. Österreich ist ein Bundesstaat, Bundesebene und Länderebene sind getrennt, aber aufeinander bezogen. Die Bundesebene hat eine eigene Gesetzgebung und eine eigene Bundesregierung; die Länderebene hat dasselbe – nur so ist die jeweilige Autonomie gewährleistet.
Artikel 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes sagt ausdrücklich: „Österreich ist ein Bundesstaat.“ Er wird aus den selbständigen neun Bundesländern gebildet.
Wenn man auch in Zukunft haben möchte, dass es in Österreich selbständige Länder gibt, dann braucht man immer den Bundesrat dazu. (Allgemeiner Beifall.)
Gewählte Abgeordnete – auch wenn sie indirekt durch den Landtag gewählt wurden – können die Interessen der Länder mit ihrem freien Mandat am besten sichern.
Das Mandat des Bundesrates bietet die umfassendste Information aller österreichischen Abgeordneten, denn wir Bundesräte haben Informationen aus den Landtagsklubs, aus den großen Parlamentsklubs, also von den Nationalratsfraktionen, und dazu noch aus den Bundesratsfraktionen. Es kommt darauf an, aus diesem Maximum an
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