BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 144

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Ich freue mich ganz besonders, dass der Herr Landeshauptmann von Tirol, DDr. Her­wig van Staa, im Bundesrat anwesend ist und begrüße ihn noch einmal sehr herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Ich danke sehr herzlich meinem Vorgänger, Professor Herwig Hösele, der für das Bun­desland Steiermark in verdienstvoller Weise den Bundesrat würdig repräsentiert hat. (Allgemeiner Beifall.)

Danken möchte ich auch den beiden Vizepräsidenten, Frau Anna Elisabeth Haselbach (allgemeiner Beifall) und Herrn Jürgen Weiss (allgemeiner Beifall), sowie den weiteren Mitgliedern der Präsidialkonferenz, Fraktionsvorsitzendem und Freund Ludwig Bie­ringer (allgemeiner Beifall), Herrn Professor Albrecht Konecny (allgemeiner Beifall) und Herrn Universitätsprofessor Dr. Peter Böhm. (Allgemeiner Beifall.)

Es ist gute Tradition und ein besonderes Vorrecht des Präsidenten, bei seiner Antritts­rede einige grundsätzliche Gedanken über die Institution Bundesrat zu äußern.

Gerade in dieser problemreichen Zeit werden verschiedene Verfassungseinrichtungen und mit diesen auch der Bundesrat zur Diskussion gestellt. Die Bundesgesetzgebung kennt das Zweikammernsystem Nationalrat und Bundesrat und die Landes­gesetz­ge­bung das Einkammersystem, die Landtage.

Österreich befindet sich in einer sehr sensiblen Situation: Die öffentliche Diskussion ist geprägt von der Sorge um die fundamentalsten Dinge im Leben eines Menschen unse­res Landes, wie die Sicherung der Pensionen, die Sicherung und Schaffung von Ar­beitsplätzen und den österreichischen Budgetkurs.

Zweite Kammern befinden sich, meine Freunde, in allen Ländern im Spannungsfeld von übernommenen Traditionen und politischer Gegenwartsverantwortung.

Was die Kompetenzen betrifft, so sind diese – wie bei allen parlamentarischen Einrich­tungen – auf vier Möglichkeiten bezogen: auf die Gesetzgebung, die Kontrolle, die Mitwir­kung an der Vollziehung und – bisweilen – auf ein Vorschlagsrecht bezüglich der Ernennung von Höchstrichtern.

Im Zweikammernsystem üben die beiden Kammern ihre Kompetenzen in den über­wiegenden Fällen nebeneinander, selbständig und nur in seltenen Fällen gemeinsam aus, so zum Beispiel bei der Angelobung des Staatsoberhauptes in Österreich nach Volkswahl vor der aus Nationalrat und Bundesrat bestehenden Bundesversammlung.

Die wichtigste Aufgabe des Bundesrates aber ist es, zu garantieren, dass der National­rat den Ländern nicht sukzessive Rechte wegnimmt. Österreich ist ein Bundesstaat, Bundesebene und Länderebene sind getrennt, aber aufeinander bezogen. Die Bun­desebene hat eine eigene Gesetzgebung und eine eigene Bundesregierung; die Län­derebene hat dasselbe – nur so ist die jeweilige Autonomie gewährleistet.

Artikel 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes sagt ausdrücklich: „Österreich ist ein Bun­des­staat.“ Er wird aus den selbständigen neun Bundesländern gebildet.

Wenn man auch in Zukunft haben möchte, dass es in Österreich selbständige Länder gibt, dann braucht man immer den Bundesrat dazu. (Allgemeiner Beifall.)

Gewählte Abgeordnete – auch wenn sie indirekt durch den Landtag gewählt wurden – können die Interessen der Länder mit ihrem freien Mandat am besten sichern.

Das Mandat des Bundesrates bietet die umfassendste Information aller österreichi­schen Abgeordneten, denn wir Bundesräte haben Informationen aus den Landtags­klubs, aus den großen Parlamentsklubs, also von den Nationalratsfraktionen, und dazu noch aus den Bundesratsfraktionen. Es kommt darauf an, aus diesem Maximum an


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