Bundesrat
Dr. Franz-Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Ich nehme die Wahl ebenfalls an und
danke für die Einstimmigkeit.
Vizepräsident Jürgen
Weiss: Danke. (Allgemeiner Beifall.)
Antrag gemäß § 49 in
Verbindung mit § 14 Abs. 2 GO-BR
Vizepräsident Jürgen Weiss: Es liegt mir
ein Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Albrecht Konecny,
Professor Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen
gemäß § 49 der Geschäftsordnung des Bundesrates in Verbindung mit
§ 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung betreffend Zustimmung des
Bundesrates zum Zusammenschluss als Fraktion vor.
Ich werde über diesen Antrag sogleich abstimmen lassen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, dass sich die
dem grünen Parlamentsklub gemäß Klubfinanzierungsgesetz angehörenden
Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Eva Konrad, Dr. Ruperta Lichtenecker und
Stefan Schennach gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu einer
Fraktion zusammenschließen, ihre Zustimmung erteilen, um ein
Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag
ist angenommen.
Den Grünen ist somit Fraktionsstatus zuerkannt, und ich gratuliere dazu
sehr herzlich. (Beifall bei der ÖVP, der SPÖ und den Freiheitlichen.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
23. Oktober 2003 betreffend das Protokoll zu dem Übereinkommen
von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
betreffend Schwermetalle samt Erklärungen (134 d.B. und 239 d.B.
sowie 6873/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Die
Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber übernommen. Ich
bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Hoher Bundesrat! Ich bringe den
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend
das Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige
grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle samt
Erklärungen.
Der
Ausschussbericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt
nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen
den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;
2. dem
Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen;
3. gegen
den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den
gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen,
keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.
Erste
Rednerin ist Frau Bundesrätin Giesinger. Ich erteile ihr das Wort.
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