Präsident Hans Ager: Keine Vorlesung bitte, sondern zur Frage kommen!
Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (fortsetzend): Meine Frage lautet: Wird nicht damit das groß angekündigte Wachstumspaket der Bundesregierung völlig unterlaufen?
Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Bundesrat! Das ist eine, wie ich meine, sehr wichtige Frage. Sie ist wichtig in mehrerer Hinsicht, auf der einen Seite, weil wir vor schwierigen Verhandlungen im Finanzausgleich mit den Gemeinden stehen. Sie wissen, was da auf die Bundesregierung, aber auch auf die Gemeinden zukommt, dass wir überprüfen müssen, ob wir gut wirtschaften. Auf der anderen Seite ist es – und ich weiß, Frankreich und Deutschland machen es uns gerade schwierig, daran zu glauben – aber auch für unser Wirtschaftswachstum wesentlich, dass wir die Budgetziele erreichen und dass wir die Möglichkeiten im Bereich der Gemeinden, aber auch der Länder und des Bundes ausschöpfen, sodass wir fit für die Zukunft sind.
Präsident Hans Ager: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage.
Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Schlaffer, um die Formulierung der Frage.
Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine ausdrücklich an die Adresse des Herrn Bundeskanzlers gerichtete Frage lautet:
„Welche maßgeblichen Gründe liegen vor, dass Sie Ihr Wahlversprechen,
welches Sie vier Tage vor dem Wahlgang abgegeben haben, dass es bereits im
Frühjahr 2003 ein Bundestierschutzgesetz geben wird, gebrochen haben? (,Als
Chef der Österreichischen Volkspartei garantiere ich, dass wir schon im
kommenden Frühjahr ein Bundestierschutzgesetz erarbeiten werden, egal, wie der
Urnengang ausgeht!‘, ,Neue Kronen Zeitung‘ vom 20.11.2002)“
Präsident Hans Ager: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Bundesrätin! Ich danke Ihnen
außerordentlich für diese Frage, weil sie mir Gelegenheit gibt, zu einem der wesentlichen
Punkte, die im Wahlkampf ein wichtiges Thema waren, die in Wirklichkeit über
Jahrzehnte in der Republik Österreich ein Thema waren und wo wir, wie ich glaube,
einer Lösung zustreben, Stellung zu nehmen. Und ich umwerbe Sie jetzt, meine
Damen und Herren von der Opposition, dass Sie sich einen Blick in die vorliegende
Gesetzesmaterie, in das neue Tierschutzgesetz gönnen.
Ich möchte jetzt
nicht rekurrieren darauf, wie die Regierungsverhandlungen gelaufen sind, dass
wir hier alle einen gewissen Teil der Schuld tragen, dass die Bundesregierung
diese Verhandlungen nicht termingerecht abgeschlossen hat. Daran sind wir alle
beteiligt. Aber grundsätzlich sind wir von dem ehrlichen Bestreben getragen,
hier im Sinne des Tierschutzes und im Sinne vieler Österreicherinnen und Österreicher
einen gangbaren Weg zu finden zwischen diesem magischen Dreieck
EU-Bestimmungen, Bundesgesetz und Landesgesetze und auch zwischen den
Maximalforderungen auf der einen Seite der Landwirtschaft, die wirtschaften
können muss, und auf der anderen Seite auch der Tierschützer, die durchaus nach
meinem und auch dem Verständnis des Herrn Bundeskanzlers ein berechtigtes
Anliegen haben.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie noch einmal, schauen Sie sich das Gesetz an, schauen Sie, ob Sie eine Möglichkeit finden, dem zuzustimmen. Ich glaube, es sind viele Punkte darin enthalten, wo Sie sich wieder finden, und ich
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