glaube, es ist im
Sinne des Tierschutzes, aber es ist auch im Sinne der Möglichkeiten, innerhalb der EU einen Standpunkt einzubringen,
der, wie Pechlaner sagte, neue Standards setzt, aber auch einen gangbaren Weg
für alle Beteiligten darstellt.
Präsident Hans Ager: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Tatsache ist jedoch, dass es mehr als ein halbes Jahr
später zur Umsetzung kommt.
Meine Zusatzfrage
lautet: Da, wie bekannt wurde, die hervorragenden Experten der
Tierschutzorganisationen, die das Volksbegehren für ein Bundestierschutzgesetz
seit Jahren getragen haben, zur Erarbeitung des Entwurfes für ein
Bundestierschutzgesetz nicht beigezogen wurden, ist von besonderem Interesse,
wer als Experte beigezogen wurde. Daher die Frage: Wer war Mitglied der
diesbezüglichen Arbeitsgruppe, und welche Experten wurden zu deren Arbeiten
beigezogen?
Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Es waren die Vertreter des Bundes, der
Länder und der Gemeinden dabei, und ich sage Ihnen auch, es war am Schluss,
beim Finalisieren des Gesetzes nur eine Arbeitsgruppe dabei, die unter anderen
aus Dr. Pechlaner, Dr. Troxler und Mag. Gsandtner bestanden hat
und für die fachliche Unterstützung in diesem Bereich zuständig war.
Ich darf Sie noch
einmal in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir erstens in der
Begutachtungsphase sind, dass wir diesen Prozess jetzt durchleben und, ich glaube,
positiv durchleben sollten, um für die Tiere etwas zu tun. Aber ich glaube
auch, dass wir uns etwas Gutes tun, wenn wir diese Thematik nicht kontrovers
behandeln, wie das in den letzten drei Tagen passiert ist, als keiner das
Gesetz kannte und jeder schon seinen Senf dazugegeben hat. Ich nehme hier davon
keinen aus, aber ich bitte um eine faire Behandlung. Pechlaner sagte, es ist
ein neuer Standard im Tierschutz in Europa erreicht. Und glauben Sie mir, in
den Diskussionen, die ich mit Spaniern und Italienern führe, zeigt sich, dass
sie uns um dieses Gesetz beneiden und darum, dass wir diese Problematik im
Grunde sehr konsensual behandeln.
Präsident Hans Ager: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Ing. Gruber, bitte.
Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Herr Staatssekretär! Mich würde interessieren, welche Verbesserungen das neue bundeseinheitliche Tierschutzgesetz praktisch bringt. – Das müsste, glaube ich, auch Frau Schlaffer interessieren.
Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Es kommt immer darauf an, von welcher Seite man das sieht. Ich würde sagen: Wir haben neue Regelungen in der Pelztierhaltung, das Verbot von Stachelbändern beziehungsweise von elektrisierenden oder chemischen Dressurgeräten, das Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen, das Verbot der ständigen Anbindehaltung, die tierschutzrechtliche Bewilligungspflicht von Tierhandlungen und Tierheimen. Künftig wird es in Österreich ein einheitliches Verbot von Tierquälerei geben, die Strafen sind erhöht worden. Darum sage ich: Man muss das von der einen und von der anderen Seite sehen.
Ich glaube, wir sind durchaus auf einem richtigen Weg damit, dass wir hier die Strafen substantiell erhöht haben. Tiere müssen in Zukunft von allen, auch von privaten Haltern in ganz Österreich artgerecht und nach gleichen Kriterien gehalten werden. Ich glaube, wir tun gut daran, wenn nicht immer die eine Gruppe auf die andere mit dem Finger zeigt und sagt: Die machen gerade das nicht!, und dann heißt es wiederum: Ja, aber die Privaten, aber die Bauern und so weiter.
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