Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 17

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glaube, es ist im Sinne des Tierschutzes, aber es ist auch im Sinne der Möglichkeiten, innerhalb der EU einen Standpunkt einzubringen, der, wie Pechlaner sagte, neue Stan­dards setzt, aber auch einen gangbaren Weg für alle Beteiligten darstellt.

 


Präsident Hans Ager: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Tatsache ist jedoch, dass es mehr als ein halbes Jahr später zur Umsetzung kommt.

Meine Zusatzfrage lautet: Da, wie bekannt wurde, die hervorragenden Experten der Tierschutzorganisationen, die das Volksbegehren für ein Bundestierschutzgesetz seit Jahren getragen haben, zur Erarbeitung des Entwurfes für ein Bundestierschutzgesetz nicht beigezogen wurden, ist von besonderem Interesse, wer als Experte beigezogen wurde. Daher die Frage: Wer war Mitglied der diesbezüglichen Arbeitsgruppe, und welche Experten wurden zu deren Arbeiten beigezogen?

 


Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Es waren die Vertreter des Bun­des, der Länder und der Gemeinden dabei, und ich sage Ihnen auch, es war am Schluss, beim Finalisieren des Gesetzes nur eine Arbeitsgruppe dabei, die unter ande­ren aus Dr. Pechlaner, Dr. Troxler und Mag. Gsandtner bestanden hat und für die fach­liche Unterstützung in diesem Bereich zuständig war.

Ich darf Sie noch einmal in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir erstens in der Begutachtungsphase sind, dass wir diesen Prozess jetzt durchleben und, ich glaube, positiv durchleben sollten, um für die Tiere etwas zu tun. Aber ich glaube auch, dass wir uns etwas Gutes tun, wenn wir diese Thematik nicht kontrovers behandeln, wie das in den letzten drei Tagen passiert ist, als keiner das Gesetz kannte und jeder schon seinen Senf dazugegeben hat. Ich nehme hier davon keinen aus, aber ich bitte um eine faire Behandlung. Pechlaner sagte, es ist ein neuer Standard im Tierschutz in Europa erreicht. Und glauben Sie mir, in den Diskussionen, die ich mit Spaniern und Italienern führe, zeigt sich, dass sie uns um dieses Gesetz beneiden und darum, dass wir diese Problematik im Grunde sehr konsensual behandeln.

 


Präsident Hans Ager: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Ing. Gruber, bitte.

 


Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Herr Staatssekretär! Mich würde in­teressieren, welche Verbesserungen das neue bundeseinheitliche Tierschutzgesetz praktisch bringt. – Das müsste, glaube ich, auch Frau Schlaffer interessieren.

 


Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Es kommt immer darauf an, von welcher Seite man das sieht. Ich würde sagen: Wir haben neue Regelungen in der Pelztierhaltung, das Verbot von Stachelbändern beziehungsweise von elektrisierenden oder chemischen Dressurgeräten, das Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen, das Verbot der ständigen Anbindehaltung, die tierschutzrechtliche Bewilligungspflicht von Tierhandlungen und Tierheimen. Künftig wird es in Österreich ein einheitliches Verbot von Tierquälerei geben, die Strafen sind erhöht worden. Darum sage ich: Man muss das von der einen und von der anderen Seite sehen.

Ich glaube, wir sind durchaus auf einem richtigen Weg damit, dass wir hier die Strafen substantiell erhöht haben. Tiere müssen in Zukunft von allen, auch von privaten Hal­tern in ganz Österreich artgerecht und nach gleichen Kriterien gehalten werden. Ich glaube, wir tun gut daran, wenn nicht immer die eine Gruppe auf die andere mit dem Finger zeigt und sagt: Die machen gerade das nicht!, und dann heißt es wiederum: Ja, aber die Privaten, aber die Bauern und so weiter.

 


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