Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 18

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Ich denke, wir haben hier einen Mittelweg gefunden, unter anderem auch das Pickerl für die Stadtstallhaltung und so weiter. Ich glaube, jede Seite muss und soll hier nach­geben, damit wir in diesem Bereich zu einer Lösung kommen.

 


Präsident Hans Ager: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Dr. Aspöck, bitte.

 


Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Staatssekretär! War es eine der Konzessionen an die Länder, um zu einem einheitlichen Gesetz zu kommen, dass der darin derzeit vorgesehene Mindeststandard nicht dem strengsten Standard der Länderbestimmungen entspricht?

 


Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Man hat ja schon in der Ge­schichte dieses Gesetzes die Erfahrung gemacht: Dort, wo keine Legebatterien waren, gab es die strengsten Regelungen bei den Legebatterien und so weiter. Ein Wunsch­programm ist es im Grunde nicht, dass wir sagen, wir übernehmen überall die strengs­ten Regelungen in den jeweiligen Bundesländern.

Ich glaube, das, was wir gefunden haben, ist ein vernünftiger Kompromiss. Ich meine, dass der gute Wille der Arbeitsgruppe auch dadurch gegeben war, dass wir zum Bei­spiel in diesem Bereich auch einen Wiener Experten mitgenommen haben, der natür­lich genau auf die städtischen Problematiken eingegangen ist. Sie wissen: kleine Woh­nung – großer Hund, kleiner Käfig – großer Papagei. All diese Dinge wurden ja im Grunde nie abgehandelt. Man hat immer mit dem Finger auf die Bauern gezeigt und gesagt: Die haben Kühe, was tun die damit?

Ich will damit sagen, das gesamte Gesetz ist ein Kompromiss, der aber auf höchstem Niveau und auf höchstem europäischem Niveau steht. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Hans Ager: Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Konrad, bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Da ich aus Tirol komme, muss ich jetzt auch wieder auf die strengsten Bestimmungen ein­gehen.

Meine Frage lautet: Ist es richtig, dass Sie mit dem Bundestierschutzgesetz der ent­sprechenden Lobby nachgeben und die in den fortschrittlicheren Tierschutzgesetzen wie zum Beispiel in Tirol verbotene Käfiggeflügelhaltung und Pelztierhaltung wieder einführen werden?

 


Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Das stimmt nicht. Wenn Sie das Gesetz lesen, werden Sie das nicht wieder finden – nur in den Diskussionen davor, aber da hat es noch kein Gesetz gegeben.

Noch einmal – im Grunde habe ich das bei meiner Beantwortung der letzten Frage be­handelt –: Wir sind einen gangbaren Kompromiss für alle Beteiligten, für die privaten Tierhalter, aber auch für die professionellen Tierhalter gegangen. Wir haben natürlich auch die Möglichkeit – nicht nur die Möglichkeit, sondern die Bestimmung darin enthal­ten, dass sich das verändern muss, auch die Käfigtierhaltung für Hühner. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf einen Artikel, den ich erst vorgestern – ich glaube, in der „Presse“ – gelesen habe, wonach die Schweiz die Käfigtierhaltung für Hühner, also die Legebatterien verboten hat und seither alle Eier aus China bekommt – aus Käfig­tierhaltung logischerweise.

Also noch einmal: Die künftigen Standards, die in diesem Gesetz geschaffen werden, sind im europäischen Bereich ein Unikat – glauben Sie mir das – im positiven Sinne,


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