Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 29

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Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Wir haben über dieses Thema gerade mit den Vertretern Ihrer Partei sehr ausführlich geredet. Das ist juristisch nicht zu fassen, sage ich auch gleich, weil das natürlich nicht Parteizeitungen in dem Sinne sind, dass sie quasi in den Parteisekretariaten angesiedelt sind. Ich verweise in diesem Zusammenhang zum Beispiel auf die „KTZ“ und so weiter. Das sind keine Partei­zeitungen in dem Sinne. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Sie werden auch kein Geld sparen, einfach deswegen, weil die Mittel, die vorhanden sind, 13,9 Millionen €, auf alle anderen Presseerzeugnisse aufgeteilt werden.

 


Präsident Hans Ager: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Schennach, bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Herr Staatssekretär! Ich stimme mit Ihnen überein, dass es richtig war, die Medienbehörde zu installieren. Besser wäre es allerdings gewesen, sie unabhängig zu machen.

Nicht ganz kann ich Herrn Kollegen Hösele folgen, wenn er von einem neuen Modell spricht, ich würde sagen, das ist eine Reform.

Deshalb meine Frage an Sie: Was waren die Motive, die Wochenzeitungen und die Tageszeitungen unterschiedlich zu behandeln? Laufen Sie mit der Einschränkung der Vertriebsförderung bei Wochenzeitungen, die sich in einem Verlagshaus befinden, nicht Gefahr einer Kritik, eine „Lex NEWS“ gesetzt zu haben?

 


Präsident Hans Ager: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Ich merke, dass die Leute, die bei mir waren, auch bei Ihnen waren und dass sie diese Diskussion sehr genau verfol­gen. Wir sind den Wünschen der Herren – es sind nur Herren gewesen – bis zu einem gewissen Grad nachgekommen, indem wir auch die Vertriebsförderung der Tages­zeitungen – das wird im neuen Antrag enthalten sein – degressiv gestaltet haben, wie das bei den Magazinen der Fall ist.

Ich kann Ihnen nur sagen: Es gab auch Stimmen, die – und das muss man auch sagen, und ich habe das auch diesen Herren gesagt – die Meinung vertraten, nicht 42 Prozent wären von der zur Verfügung stehenden Summe für diese Zeitungen zu veranschlagen, sondern eigentlich nur 17 Prozent, weil der Vertrieb von Wochenzeitun­gen viel geringer ist als der Aufwand für Tageszeitungen. Wir sind da einen Mittelweg gegangen. Ich sage jetzt bewusst nicht: einen goldenen Mittelweg, weil dort kein Mittel­weg golden ist. Man wird es nicht allen recht machen können, aber ich glaube, im lang­jährigen Durchschnitt ist das eine Lösung, mit der alle Beteiligten werden leben können.

 


Präsident Hans Ager: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Konecny, bitte.

 


Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Es ist offenbar sehr wichtig, bei Ihnen vorzusprechen. Sie haben von dem Abänderungsantrag gesprochen, in welchem auch drinsteht, dass der Anteil der Mittel für die Wochenpublikationen, sofern ich es richtig mitgekriegt habe, von 42 Prozent auf 46 Prozent der Gesamtmittel ansteigt, ohne dass es dafür irgendeine sachliche Begründung gibt. Übrigens: Für die andere Zahl auch nicht, es ist halt mehr.

Aber ich würde Ihnen in diesem Zusammenhang gerne eine Frage stellen, da ich jetzt Ihrer Argumentation schlichtweg nicht folgen konnte. Es gab im ursprünglichen Gesetz­entwurf eine Vertriebsförderung für Wochenzeitungen, die de facto bei 10 000 verbrei­teten Exemplaren abgeschnitten hat. Sie haben jetzt einen Abänderungsantrag einge­bracht, der bei 15 000 Exemplaren – beides war degressiv gestaltet – abschneidet.


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