gung gesetzt
haben. – Ich danke sehr, Frau Präsidentin. (Beifall bei der ÖVP und bei
Bundesräten der Freiheitlichen.)
13.59
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
4. Dezember 2003 betreffend ein Übereinkommen (Nr. 183) über
die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung) samt
Erklärung der Republik Österreich sowie die Empfehlung (Nr. 191)
betreffend die Neufassung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz
(22 d.B. und 319 d.B. sowie 6934/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Weilharter übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Engelbert Weilharter: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu Tagesordnungspunkt 6.
Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten darf und mich auf die Antragstellung beschränke.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates betreffend Übereinkommen (Nr. 183) gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
3. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
4. Die Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht und die Antragstellung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Kerschbaum. – Bitte.
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