Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 72

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gung gesetzt haben. – Ich danke sehr, Frau Präsidentin. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

13.59

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2003 betreffend ein Übereinkom­men (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung) samt Erklärung der Republik Österreich sowie die Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz (22 d.B. und 319 d.B. sowie 6934/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Weilharter übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Engelbert Weilharter: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu Tagesord­nungs­punkt 6.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten darf und mich auf die Antragstellung beschränke.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates betreffend Übereinkommen (Nr. 183) gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen,

3. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den ge­gen­ständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Ein­spruch zu erheben.

4. Die Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht und die Antrag­stellung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Kerschbaum. – Bitte.

 


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