Bundesrat Stenographisches Protokoll 704. Sitzung / Seite 91

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umgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (259 d.B. und 330 d.B. sowie 6941/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der De­mo­kratischen Volksrepublik Algerien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (258 d.B. und 331 d.B. sowie 6942/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 11 bis 14 hat Herr Bundesrat Molzbichler übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

 


Berichterstatter Günther Molzbichler: Frau Präsidentin! Meine Herren Staats­sekre­täre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend das Zusatzabkommen zu dem Ab­kommen vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundes­republik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bringe weiters den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 3. De­zem­ber 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mon­golei auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Proto­koll.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen vor, und es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ferner bringe ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 3. De­zem­ber 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Öster­reich und der Regierung der Republik Kuba zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen vor, und daher erübrigt sich dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung:

 


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