umgehung
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
(259 d.B. und 330 d.B. sowie 6941/BR d.B.)
14. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Abkommen zwischen
der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Demokratischen
Volksrepublik Algerien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von
Investitionen (258 d.B. und 331 d.B. sowie 6942/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten
11 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.
Die
Berichterstattung über die Punkte 11 bis 14 hat Herr Bundesrat Molzbichler übernommen.
Ich bitte ihn um die Berichte.
Berichterstatter Günther Molzbichler: Frau Präsidentin! Meine Herren
Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über
den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend das
Zusatzabkommen zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik
Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern.
Der
Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.
Ich komme
sogleich zur Antragstellung:
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen
den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem
Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter
Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich
bringe weiters den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003
betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei auf
dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.
Auch
dieser Bericht liegt Ihnen vor, und es erübrigt sich daher dessen Verlesung.
Ich komme
sogleich zur Antragstellung:
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2003 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen
den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem
Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter
Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ferner
bringe ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003
betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der
Regierung der Republik Kuba zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen samt Protokoll.
Auch
dieser Bericht liegt Ihnen vor, und daher erübrigt sich dessen Verlesung.
Ich komme
sogleich zur Antragstellung:
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