zwar zugesichert, aber keine konkreten und aktualisierten Übersichten und Sparansätze vorgelegt.
Der zweite Punkt war die Höhe der Entschädigung. Ich habe beim Rat darauf hingewiesen, dass viele Abgeordnete durchaus auch zu einem Überdenken der Höhe der Entschädigung bereit waren. Die Präsidentschaft hat dann vorgeschlagen, eine Diskussion auf Basis von 50 Prozent des Gehalts eines Richters des Europäischen Gerichtshofes zum Zeitpunkt der Annahme des Statuts, also 2003, zu führen. Das heißt, das Resultat kam schon unseren Vorstellungen entgegen, da wir immer für eine vergleichbare Höhe der Entschädigung von Abgeordneten zum Nationalrat und von österreichischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments eingetreten sind, aber die Summe war eben nicht fix im Entwurf festgeschrieben, und es hätte sich durch die Anpassung 2004 die Summe deutlich erhöht. Daher konnte ich im Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ hier nicht zustimmen. Zuerst muss geklärt sein, dass das Plenum des Europäischen Parlaments in seiner Mehrheit wirklich hinter der ursprünglichen Summe steht und dies auch im Statut klargestellt wird.
Die Präsidentschaft hat daher beim Rat festgestellt, dass keine qualifizierte Mehrheit für den Entwurf in seiner jetzigen Form gegeben ist.
Präsident Jürgen Weiss: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Ich danke Ihnen für Ihren großen Einsatz auch zu Gunsten der österreichischen Steuerzahler in dieser Frage. Mich würde interessieren: Wie geht es jetzt weiter mit dem MEP-Statut?
Präsident Jürgen Weiss: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: In diesem Bereich kommt jetzt vor allem dem Europäischen Parlament das Recht zu, einen Entwurf auszuarbeiten beziehungsweise diesen Entwurf zu verändern und dann die Zustimmung des Rates einzuholen.
Die irische Präsidentschaft hat die Position des Rates gegenüber dem Europäischen Parlament, und zwar dem Plenum, am 28. Januar dargestellt. In einer ersten Reaktion haben die beiden Hauptakteure im Europäischen Parlament, nämlich Präsident Cox und Berichterstatter Rothley, gesagt, dass derzeit keine weiteren Vorschläge angekündigt sind. Da auch die irische Präsidentschaft auf weitere Initiativen verzichten will, ist mit einem neuen Vorschlag, so wie ich das jetzt sehe, erst durch das neue Europäische Parlament nach seiner Konstituierung im Juli 2004 zu rechnen.
Präsident Jürgen Weiss: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Hagen, bitte.
Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Bundesministerin! Zum Verhandlungsverlauf in Brüssel würde ich gerne wissen: War die österreichische Position ausschlaggebend für das Verhalten oder für das Verhandlungsergebnis in Brüssel?
Präsident Jürgen Weiss: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita
Ferrero-Waldner: Wir haben es hier mit einem sehr komplexen
Gesetzgebungsverfahren zu tun. Wie gesagt, das Statut wird vom Europäischen
Parlament ausgearbeitet, und dann, nach Anhörung der Kommission, muss der Rat
seine Zustimmung erteilen. Der Rat beschließt dabei mit qualifizierter
Mehrheit, über die Steuerregelungen allerdings einstimmig. Der Rat konnte daher
nur den Vorschlag des Europäischen Parlaments formal insgesamt entweder
annehmen oder ablehnen.
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