Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 27

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allgemein das Bestreben vorhanden ist, hier zu einer gemeinsamen Lösung zu kom­men. Allerdings muss ich sagen, es wird wahrscheinlich mindestens bis Mai dauern, bis das möglich ist. Es sind einige Wahlen zu schlagen. Es sind Wahlen in Spanien, jetzt im März, es sind aber auch bestimmte Wahlen in Frankreich. Ich glaube, erst dann wird ein neuer Anlauf möglich sein.

Beim nächsten Europäischen Rat wird jedenfalls die Präsidentschaft einen eigenen Bericht abliefern und uns informieren, wie das Ergebnis der Sondierungen ist. Ziel sollte sein, die Verhandlungen jedenfalls vor dem Ende des Jahres 2004 und im aller­optimistischsten Falle vor den europäischen Parlamentswahlen einer Einigung zuzu­führen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Österreich hat sich meinen Informa­tionen zufolge in der Regierungskonferenz sehr für den Rechtsschutz eingesetzt. Konnte Österreich in der Regierungskonferenz hier weitere Verbesserungen im Zu­sam­menhang mit dem Verfassungsentwurf erzielen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Minister, bitte.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Ich möchte sagen, durchaus, denn zum Beispiel wird die Grundrechtscharta in den Verfas­sungsvertrag integriert – das ist ein Wunsch von uns seit vielen Jahren. Oder: Die Sonderbestimmungen zur Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes im Be­reich der dritten Säule entfallen jetzt. Weiters werden die Klagsmöglichkeiten Einzelner gegen Rechtsakte der Union erweitert – auch ein österreichisches Anliegen. Zu all dem haben wir ganz besonders engagiert beigetragen.

Allerdings haben wir im Konventsentwurf auch eine wesentliche Lücke beim Rechts­schutz festgestellt. Wir haben bei der Regierungskonferenz von Anfang an darauf beharrt, dass die mangelnde Anfechtbarkeit bindender Beschlüsse des Europäischen Rates – das war nämlich ursprünglich gegeben – behoben werden muss. Und hier, meine ich, können wir stolz sein, dem Rechtsschutz wieder um einiges weitergeholfen zu haben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mag. Gudenus, bitte.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Bundesminister! Warum wurde das durch die Osterweiterung neu zu gestaltende EU-Budget nicht vor der Entscheidung über die Erweiterung der EU vorgelegt?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Bundesminister, bitte.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Herr Bundesrat! Die derzeitige finanzielle Vorausschau ist im März 1999 durch den Euro­päischen Rat von Berlin für die Periode bis 2006 beschlossen worden. Damit wurde bereits angenommen, dass im Jahr 2002 sechs Staaten neu beitreten werden. Man kann also sagen, bereits in Berlin wurde die erste Vorausschau beschlossen, in der die Kosten der Erweiterung enthalten sind.

Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen hat sich dann gezeigt, dass sich die vom Eu­ropäischen Rat von Berlin eingeplanten und durch die Erweiterung bedingten Zusatz­ausgaben der EU durchaus als realistisch erweisen. Die Bundesregierung hat daher mit Recht im Rahmen der Ratifizierung des Beitrittsvertrages darauf hingewiesen, dass die Finanzierung für die Erweiterung für die Periode 2004 bis einschließlich 2006 gesichert ist.

 


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