möglich, zu dieser Gruppe aufschließen sollte. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
Präsident Jürgen
Weiss:
Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mag. Himmer, bitte.
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Es ist ja nicht nur Österreich, sondern es sind auch immer wieder österreichische Persönlichkeiten, die eine wichtige Rolle in Südosteuropa spielen. Wie sehen Sie die Rolle von Erhard Busek als Koordinator des Stabilitätspaktes?
Präsident Jürgen Weiss: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita
Ferrero-Waldner: Der Stabilitätspakt für Südosteuropa ist, wie Sie sich erinnern werden, im
Juni 1999 als eine Initiative der Europäischen Union ins Leben gerufen
worden, um vor allem dieser krisengeschüttelten Region eine langfristige, eine
Konflikt vermeidende Strategie zu geben. Zu Jahresbeginn 2002 hat dann
Erhard Busek das Amt des Sonderkoordinators übernommen. Ich bin stolz darauf,
dass es mir gelungen ist, in der damals noch sehr schwierigen außenpolitischen
Lage Österreichs, Ende 2001, der Kandidatur Erhard Buseks innerhalb der EU
zum Erfolg zu verhelfen, sie zum Erfolg zu führen und damit auch einen
Österreicher in solch eine Spitzenposition zu bringen.
Ich sage, Erhard Busek hat in den zwei Jahren seit seiner Bestellung den Stabilitätspakt nicht nur zu einem unumstrittenen, überaus erfolgreichen Instrument der regionalen Zusammenarbeit gemacht, sondern er hat eine Vielzahl konkreter Ergebnisse vorzuweisen – und wir unterstützen diesen Stabilitätspakt natürlich nach Kräften! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
Präsident Jürgen
Weiss: Weitere
Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mag. Gudenus, bitte.
Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Bundesminister! Wie weit wurden durch Kroatien Ihres Wissens die im Zusammenhang mit den AVNOJ-Bestimmungen stehenden Entschädigungsgesetze umgesetzt?
Präsident Jürgen Weiss: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita
Ferrero-Waldner: Nun, wer als österreichischer Staatsbürger enteignet worden ist, der
erhielt ja bereits Entschädigungen – oder wäre berechtigt gewesen, diese
zu beantragen. Aber für all jene, die zum Zeitpunkt der Enteignung nicht
Österreicher waren, wurde das kroatische Entschädigungsgesetz aus dem
Jahre 1996 im Sommer 2002 novelliert. Damit sind nun grundsätzlich
auch diese Österreicher restitutionsberechtigt.
Aber vor einer
effektiven Antragsberechtigung ist ein entsprechendes bilaterales Abkommen
abzuschließen. Dazu wurden bereits zwei österreichisch-kroatische Gesprächsrunden
abgehalten, und eine weitere ist noch im Frühjahr geplant.
Da die
Gleichstellung österreichischer Staatsbürger mit den kroatischen bereits vereinbart
ist und auch Kroatien einen baldigen Abkommensabschluss anstrebt, gehe ich
davon aus, dass dieses Abkommen im Laufe des heurigen Jahres abgeschlossen werden
kann. Und ich stehe natürlich in diesen Fragen mit dem kroatischen Amtskollegen,
aber auch mit der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft in laufendem Kontakt. (Beifall
bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Gudenus: Bravo!)
Präsident Jürgen Weiss: Die allerletzte Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Schennach. –
Bitte.
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