Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 41

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Ich sehe, Kollege Schennach nimmt Platz. – Es kommt jetzt als nächster Zusatzan­fragesteller Kollege Konecny zu Wort. – Bitte.

 


Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Bundesminister! Ich stelle mit Inter­esse fest, dass Sie sich fragen lassen, was mit dem verhältnismäßig geringen Betrag von 5,2 Millionen €, die im Jahr 2004 zur Verfügung stehen, noch zusätzlich gemacht werden kann. Ich habe eine ganz technische Frage: Wann werden die Budgetansätze im Denkmalschutz von 1999 wieder erreicht sein?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es hat im Jahr 1999 ein einmaliges Nachziehverfahren gegeben, weil einfach große Rück­stände da waren, und wir haben jetzt wieder ein Nachziehverfahren. Wir werden das von Zeit zu Zeit immer wieder machen. (Bundesrat Konecny: Und dazwischen fällt man runter!) Ich glaube, wichtig ist nicht, was immer wieder im Budget steht, sondern wichtig ist, welche zusätzlichen Mittel noch zur Verfügung gestellt werden, und 5,2 Mil­lionen € sind einmal ein schöner Betrag. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zur 10. und letzten Anfrage, die Herr Bundesrat Gumplmaier stellen wird. Ich bitte um die Formulierung der Frage.

 


Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Werte Frau Bundesminis­ter! Wir wissen von der PISA-Studie, dass jene Länder, die nicht eine direkte Leis­tungsbeurteilung in den Grundschulen haben, an oberster Spitze sind. Wir haben in Österreich seit mehreren Jahren Schulversuche laufen, in denen eine alternative Leis­tungsbeurteilung erprobt wird. (Rufe bei der ÖVP: Frage! Frage!)

1313/M-BR/2004

„Wurden die seit langem laufenden Schulversuche zur alternativen Leistungsbeurtei­lung in den Grundschulen evaluiert?“

Und wie ist das Ergebnis?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Bundesrat! In der PISA-Studie steht nicht, dass jene Länder die besten Ergebnisse aufweisen, die eine alternative Leistungsbeurteilung haben. Es gibt nur Länder, die eine alternative Leistungsbeurteilung haben und auch ein gutes Ergebnis haben. Korea beispielsweise, wo es riesige Klassen gibt, hat überhaupt keine alter­native Leistungsbeurteilung und liegt ziemlich vorne.

Das heißt also, die alternative Leistungsbeurteilung hat nichts im ursprünglichen Sinn mit der Qualität des Unterrichts zu tun. Ich bin sehr dafür, dass wir einen sanften Einstieg machen, und das ist bereits gegeben: In der ersten Klasse Volksschule kann niemand sitzen bleiben. Die ersten zwei Grundschuljahre kann man in drei Jahren machen. Es kann an den Schulen als Schulversuch die alternative Leistungsbeurtei­lung bis zur vierten Klasse auf Antrag eingeführt werden – spricht überhaupt nichts dagegen. Es kann von den Eltern beschlossen werden, dass zu den Noten alternative Zusatzfeststellungen gemacht werden.

In der vierten Klasse ist es vorgeschrieben, dass es Noten gibt, schlicht und einfach deswegen, weil mit einem Zeugnis der vierten Klasse Berechtigungen verbunden sind, Berechtigungen, die für den jungen Menschen sehr wichtig sind.

 


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