Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 82

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Präsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Ferrero-Wald­ner. – Bitte.

 


13.50

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Ich wollte tatsächlich auf Ihre Frage, Herr Bundesrat, noch einmal eingehen und Ihnen sagen, was wirklich passieren würde, wenn wir in diesem Punkt nicht zustimmten. Es würde etwas sehr Trauriges passieren: Wir ließen nämlich das Assoziationsabkommen mit diesen Ländern nicht in Kraft treten. Damit würde genau das passieren, was wir nicht wollen. Es gäbe keine Chance für diese zusätzliche Entwicklung der Menschen­rechte und der Rechtsstaatlichkeit, die Sie ebenfalls, so glaube ich, als Ziel vor Augen haben. Auch die Freihandelszone würde bis 2010 nicht wirklich ermöglicht werden.

Aber ich habe gerade diese Bedenken vorweggenommen. Es ist klar, dass die Israelis diese auch immer wieder anführen, das muss man wissen. Das, was Herr Shlomo Avineri in diesem Artikel schreibt, ist auch nicht ganz ungefärbt. Das muss man auch sagen. Das ist auch ein bisschen Propaganda, aber es ist auch in vielen Fällen Tat­sache. Die Demokratien in den arabischen Ländern sind sehr unterschiedlich ausge­richtet, manche weniger, manche mehr. Das steht auch in diesem Artikel. Das ist eben so.

Das heißt also, das Wichtigste ist, eine zusätzliche Initiative zu setzen. Dieses „Wider Middle East“-Projekt ist als eine Initiative gedacht, um Menschenrechte und Rechts­staatlichkeit voranzutreiben. Ich glaube, wir unterstützen voll diesen Prozess mit der Freihandelszone, die wir damit ermöglichen. Das Gegenteil wäre der Fall, wenn wir hier nicht zustimmten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen sowie des Bun­desrates Schennach.)

13.52

 


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührenge­setz 1992 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2004 betreffend das Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebiets­körperschaften.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung gemäß § 50 Abs. 1 2. Satz B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

 


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