Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 115

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Die 24 Monate pensionsbegründender Kindererziehungszeiten gelten nur für Geburten ab dem Jahr 2002, weil es erst von diesem Zeitpunkt an das Kinderbetreuungsgeld gibt. Das heißt, die Wirkung dieser Maßnahme wird erst in zirka 30 Jahren erkennbar sein!

Die Bewertung der Kindererziehungszeiten soll von 2004 bis 2028 pro Jahr um zwei Prozent erhöht werden, bis im Endausbau, im Jahr 2028, der Wert der Kindererzie­hungszeiten bei 150 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes angelangt ist. Durch die langsame Anhebung wird die derzeit niedrige Bewertung der Kindererziehungszei­ten auf viele Jahre fortgeschrieben. Durch die Senkung des Steigerungsbetrages von zwei auf 1,78 Prozent verlieren Kindererziehungszeiten in den Jahren zwischen 2004 und 2009 sogar an Wert! Erst ab 2010 ist wieder eine geringe Steigerung erkennbar.

Aber auch nach dem Endausbau, wenn diese 150 Prozent der Ausgleichszulage erreicht sein wird, werden Kindererziehungszeiten noch immer wesentlich niedriger be­wertet werden als Präsenzdienstzeiten. Die Regierung hat immer nachdrücklich betont, dass sie sehr frauenfreundlich agiert und sehr viele Maßnahmen für Frauen setzt. Im Hinblick darauf muss mir jemand erklären – wobei ich jetzt die männlichen Kollegen, die diesen Dienst leisten, nicht abwerten will! –, wieso Präsenzdienst besser bewertet wird als die Aufgabe der Kindererziehung beziehungsweise die Zeit, die für die Betreu­ung des Kindes in Anspruch genommen wird. Das konnte mir bis jetzt noch niemand erklären! Angesichts dieser Maßnahmen wird die Öffnung der Schere zwischen den Einkommen der Männer und Frauen, die ohnehin stets vorhanden ist, stetig größer.

Es sind generell massive Kürzungen in diesem Pensionskonzept enthalten, wie etwa die Senkung des Steigerungsbetrages, die Anhebung des Durchrechnungszeitraumes im Endausbau auf 40 Jahre, der sich wiederum für Frauen ganz besonders gravierend auswirkt, weil Frauen bekannterweise einen variablen Erwerbsverlauf haben und meist einer kontinuierlichen Berufstätigkeit nicht nachgehen können, weil sie durch Betreu­ungspflichten Berufsunterbrechungen haben. Weiters zu erwähnen wäre die Erhöhung der Abschläge bei früherem Pensionsantritt von 3 auf 4,2 Prozent. Angesichts dieser massiven Kürzungen werden Frauen, die ohnehin – wie ich schon erwähnt habe – ein niedrigeres beziehungsweise sehr niedriges Einkommen haben, wirklich in die Armuts­falle gedrängt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines der Themen, das hier auch sehr häufig diskutiert wurde, ist das Thema der Schwerarbeit. Verschiedene Mitglieder der Re­gierungsparteien – mir fällt jetzt spontan Herr Walch ein – haben immer wieder die Meldung von sich gegeben, dass die Schwerarbeiter durch die Pensionsreform kaum betroffen sind, weil für sie eine Sonderregelung geschaffen wird. – Meines Wissens gibt es noch keine wirkliche Regelung! Meines Wissens gibt es nur Diskussionen über eine Schwerarbeiterregelung, und wenn die Vorschläge, die bis jetzt zur Diskussion standen, umgesetzt werden, dann bedeutet das nichts Gutes, denn dann können wir jeder einzelnen Schwerarbeiterin und jedem einzelnen Schwerarbeiter locker die Hand geben und werden davon nicht überfordert sein, weil keine große Anzahl davon betrof­fen sein wird!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass jeder in diesem Raum weiß, dass nur wenige Frauen und Männer, die in wirklicher Schwerarbeit stehen, 45 beziehungsweise 40 Beitragsjahre erreichen, also bis zum 60. oder bis zum 55. Le­bensjahr arbeiten können, weil, wie bekannt ist, gerade in jenen Bereichen, in welchen Schwerarbeit geleistet wird, die Menschen doch öfter krank sind. Außerdem kommt es in vielen Branchen mit Schwerarbeit, zum Beispiel in der Baubranche, aber auch in vielen anderen Bereichen, auf Grund von – auch saisonbedingter – Arbeitslosigkeit häufiger zu Unterbrechungen. Wenn dann noch zusätzlich erschwerend für die Gebur­tenjahrgänge ab 1947 bei Männern beziehungsweise ab 1952 bei Frauen die Auflage


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