Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 119

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16 Jahre angehören durfte – sind die Sozialpartner alle: die Arbeitnehmervertreter, die Vertreter der Wirtschaft und die Vertreter der entsprechenden Präsidentenkonferenz. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich bitte daher in aller Form, auch hier bei dem zu bleiben, was der Terminus technicus in diesem Hause war, und nicht zu sagen, dass man dann, wenn man sich selbst und sein Hochglanzmodell meint, das Modell einer durchdachten und durchgerechneten Pensionsreform meint.

Ich sage so wertfrei auch Folgendes, weil ich im Rahmen dieser Runden Tische selbst­verständlich auch mit den Vertretern verschiedenster Organisationen und Institutionen und mit Experten zu sprechen gehabt habe und mir ihre Zahlen und Berechnungen angesehen habe: Es ist sehr vieles an diesen Berechnungen davon abhängig, welche Bevölkerungsentwicklung und welche Wirtschaftsentwicklung der Staat Österreich neh­men wird. Es sind dies daher mit Sicherheit keine fixen Zahlen, sondern Schätzungen, die nach den jeweils entwickelten Szenarien mehr oder weniger Wahrscheinlichkeit haben, dass die Rahmenbedingungen so sind, damit aber auch das Grundgerüst sicher ist. Ich bin für meinen Teil und für meine Fraktion daran interessiert, dass wir eine Harmonisierung des Pensionssystems durchführen, die über Jahrzehnte hält, ver­fassungskonform ist und endlich wieder für alle Generationen das Vertrauen zum Sozi­alsystem des Staates Österreich gewährleistet.

Ich habe seinerzeit die Einführung des Nettopensionsanpassungssystems für verfehlt erachtet. Sie werden mir darin Recht geben, Frau Kollegin, und ich weiß ja auch, dass es im Umfeld der Diskussionen von den Pensionistenvertretungen sowohl des Gewerk­schaftsbundes als auch der sozialdemokratischen Fraktion immer wieder Kritik an dem 1993 eingeführten Nettopensionsanpassungssystem gegeben hat, weil dieses System außer für einige Mathematiker in diesem Staat für niemanden logisch und vollständig nachvollziehbar ist. Ich glaube, ein Sozialsystem und ein Sozialrecht ist nur dann gut, wenn es auch für breite Bevölkerungskreise tatsächlich nachvollziehbar und erklärbar ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube auch, dass die Harmonisierung des Pen­sionssystems innerhalb der Sozialpartner und der Regierungs-Diskussionsrunde vor­anschreitet. Wir haben uns 26 Arbeitspunkte vorgenommen, die abgearbeitet werden. Davon sind derzeit 50 Prozent auf Expertenebene im Konsens, die restlichen sind im Teilkonsens oder noch offen. Ich sage das deswegen wertfrei, weil bei den verschie­denen Berechnungsvarianten jeweils unterschiedliche Annahmen – vorsichtigere und weniger vorsichtige, weniger Zuwanderung oder mehr Zuwanderung – über die Bevöl­kerungsentwicklung in Österreich zugrunde gelegt worden sind.

Ich möchte, da Sie hier Kritik an den vielen Berechnungen üben, nicht verhehlen, dass der Großteil der Forderungen, Berechnungen anzustellen, von der Sozialpartnerseite der Arbeitnehmervertreter gekommen ist. Das bringe ich nicht als negatives Beispiel in diese Diskussion ein, aber wenn Sie hier meinen, dass all diese Berechnungen von der Bundesregierung veranlasst worden sind, dann irren Sie. Ich halte es für durchaus vernünftig, dass die Arbeitnehmerseite für ihre politischen Beratungen sehr viele unter­schiedliche Szenarien berechnet wissen will, und sehe darin nichts Negatives, bitte gleichzeitig aber auch Sie, diese Berechnungen dann nicht der Bundesregierung in die Schuhe zu schieben oder in der Öffentlichkeit negativ darzustellen (Bundesrätin Bach­ner: Stimmen sollten sie endlich!), wie es oftmals bei Wahlveranstaltungen geschieht, wie es in Zeiten von Arbeiterkammerwahlen üblich ist und in Broschüren zum Ausdruck gebracht wird.

Ich glaube, wir alle könnten uns in diesem gesamten System leichter tun, wenn wir uns in der Frage einig sind, dass die Reform des Pensionssystems und dessen langfristige


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