Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 121

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Spittal a. d. Drau, aus dem ich komme und von dem ich genau weiß, dass gerade für diese Arbeitskräfte Schwerarbeiterregelungen dringend notwendig sind. Hier bin ich auch mit dem Obmann der Gewerkschaft Bau-Holz, Driemer, einer Meinung, dass die „Hackler-Regelung“ noch nie für das Bau- und Baunebengewerbe gegolten hat. Daher ist es Zeit, diesen Bereich mit dem Schwerarbeitermodell für Bau- und Baunebenge­werbe-Arbeiter endlich zu öffnen. (Bundesrat Konecny: Ja, Sie brauchen uns eh nicht zu überzeugen!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Man sollte auch nicht vergessen – aber das wird hier immer wieder vergessen –, dass das Sozialsystem in Österreich eine Vorgeschichte hat. Die Nichtanrechenbarkeit oder die Höhe der Anrechenbarkeit der Bundesheerzei­ten im Verhältnis zu den Karenzzeiten hat, wenn ich es richtig im Kopf habe, bei den Pensionsreformen in diesem Parlament bis zur Mitte der neunziger Jahre niemanden sehr stark bewegt. Es war das damals kein Thema. Erst diese Bundesregierung hat mit der Verbesserung der Anrechnungszeiten für Familienleistungen hier einen Stein be­wegt, damit die Bundesheerzeiten auch dort, wo es um verlängerten Präsenzdienst geht, endlich fairer angerechnet werden, als sie in der Vergangenheit angerechnet wurden, als auf Grund der unglückseligen Regelungen für Zeitsoldaten aus den Jah­ren 1995, 1987 Tausende österreichische Arbeitnehmer um ihre Vordienstzeiten umge­fallen sind.

Ich glaube, dass diese Bundesregierung sehr viel in Gang gesetzt hat, um soziale Fair­ness walten zu lassen, und dass das nicht so einfach zu sehen ist.

Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Weil Sie die Beamten angesprochen haben, mache ich Sie auch darauf aufmerksam, dass etwa der Durchrechnungszeitraum für Beamte in der Zeit, in der diese Bundesregierung die Pensionsreform umgesetzt hat, dreimal so schnell umgesetzt wird wie in jener Zeit, als Sie in der Verantwortung waren. Das zeigt sich, wenn ich mir die Pensionsreform 1997 anschaue und die dortige Steigerung der Durchrechnungszeiten für Beamte mit der heutigen Steigerungstabelle der Durchrech­nungszeiten für Beamte vergleiche.

Da Sie, Frau Abgeordnete, auf sichere, verfassungsgemäße Übergangsfristen Wert gelegt haben, meine ich, Sie sollten keinen Unterschied zwischen Arbeitnehmern im Bundesbereich und Arbeitnehmern außerhalb des Bundesbereiches machen. (Bundes­rätin Bachner: Eh nicht! Nur bei den anderen hat man es nicht gemacht!) Denn der Verfassungsschutz, sehr geehrte Frau Abgeordnete, sollte für alle Staatsbürger glei­chermaßen gelten und nicht unterschiedlich releviert werden! (Bundesrätin Bachner: Ja, genau das hätten wir gern! – Bundesrat Konecny: Das fordern wir von Ihnen! – Bundesrätin Bachner: Das fordern wir!)

Herr Professor! Ich bin nicht dafür verantwortlich, dass sich hier ein Beamtendienst­recht und ein Ruhegenussbezugsrecht über mehr als fünf Jahrzehnte der Zweiten Republik entwickelt hat, dem im Übrigen meine Fraktion in sehr vielen Jahren sehr kritisch gegenübergestanden ist, wobei sie durchaus andere Facetten der Entwicklung gesehen hat. Was sich über fünf Jahrzehnte entwickelt hat, kann auch unter verfas­sungsmäßigem Schutz nicht von einem Tag auf den anderen zurückgedreht werden. (Bundesrat Konecny: Aber beim ASVG schon! – Bundesrätin Bachner: ... wäre gut!) Aber ich bin der gleichen Meinung wie Sie, Frau Bundesrätin, dass ein Beitrags-Euro mit der Harmonisierung auch in einen Leistungs-Euro umgewandelt werden soll, und diese meine Bemühungen sind unverrückbar. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich meine, dass man beim Vergleichen mehr Fairness walten lassen sollte, wenn man sich etwa die Höhe der zur Auszahlung kommenden Pensionen im bäuerlichen Bereich und die dortige Relation vor Augen hält, dass nämlich ein heute aktiver Bauer 1,023 Pensionisten zu erhalten hat, während in anderen Pensionsbereichen das Ver-


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