Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 122

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hältnis noch zwischen 1 : 600 und 1 : 700 schwankt und diese Mehrbelastung daher zu Pensionshöhen führt, bei der gerade Sie, die Sie sich immer zu Recht der Armuts­bekämpfung in diesem Land angenommen haben, mir sagen werden, so wie das auch meine Meinung ist, dass die zur Auszahlung gelangende Pension wirklich zum Leben zu wenig und zum Sterben gerade zu viel ist. Es ist nicht möglich, mit Renten von 2 800, 3 400, 5 000 S auszukommen. (Bundesrätin Bachner: Das gilt aber auch für ASVG-PensionistInnen!)

Für den ASVG-Bereich darf ich klar hinzufügen, dass dort das Gleiche gilt, dass Bezie­her kleiner, unterhalb der Ausgleichzulage gelegener Pensionen die Ausgleichszulage bekommen. Zur Steigerung der Klarheit darf ich hinzufügen, dass den kleinen Pensio­nen, die unterhalb der Ausgleichzulage liegen, auch geringe Beitragszahlungen und kleine Verdienste beziehungsweise vielmehr kleine Bemessungsgrundlagen gegen­überstehen. Nicht in jedem Beruf und zu jeder Zeit entspricht die Bemessungsgrund­lage für die Pensionsversicherung auch dem Bruttoverdienst. Wir wissen ja auch aus den Verhandlungsrunden der Kollektivvertragspartner, dass es hier immer ein Span­nungsfeld gegeben hat: Auf der einen Seite sollte den jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Betrieben, solange sie jung sind, möglichst viel netto auf die Hand gegeben werden, um Gründung der Existenz, Familiengründung und Hausbau zu ermöglichen. Sehr viele in dieser Altersgruppe haben aber nicht daran gedacht, dass hohe Zulagen ohne Pensionsbeiträge auf der anderen Seite die Konsequenz geringer Pensionsleistungen haben würden.

Aus meinem Bereich: Typische Bauarbeiter haben über Jahre mit Zulagen 40 000, 45 000, 50 000 S pro Monat brutto verdient und haben dabei nur eine Bemessungs­grundlage von 18 000 oder 19 000 S gehabt. Entsprechend dieser Bemessungsgrund­lage bekommenen sie heute im Verhältnis zu ihrem seinerzeitigen Lebensstandard nur eine sehr bescheidene Pension und verstehen diesen Staat und oftmals auch ihre Ver­treter in den Kollektivvertragsverhandlungen, die für sie damals diese Kollektivverträge ausverhandelt haben, nicht mehr.

Ich meine daher, dass einseitige Schuldzuweisungen zur Vergangenheit, zur Zukunft und von heute auf morgen uns in dieser Debatte nicht weiter bringen, sondern dass es uns weiterbringt, den Weg zu beschreiten, den ich auch nach den Demonstrationen beschritten habe, nämlich den Weg des Dialogs. Auf diesem Weg des Dialogs mit den Sozialpartnern werde und will ich auch sehr viel Zeit und auch Arbeitsleistung meines Hauses investieren, um allen faire Entscheidungsgrundlagen zu geben.

Aber ich gebe Ihnen auch Recht, Frau Bundesrat, dass sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade im ASVG-Bereich hart darauf warten, dass die Harmonisie­rung kommt. In diesem Bereich ist auch sehr vieles an Vorarbeit geschehen, und nicht jede Berechnung – wie ich das schon ausgeführt habe – ist eo ipso eine Berechnung zum Zweck der Zeitverzögerung. Ich behandle alle Seiten gleich. Jeder will die unter­schiedlichen Szenarien, die Entwicklung der Wirtschaft und der Demographie, die die Entwicklung der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen vorschreiben, ordentlich abgeschätzt haben, ehe er so ein großes Werk, das über Jahrzehnte halten soll, auf den Weg schickt.

Ich darf nunmehr zu den einzelnen Fragen kommen und die Frage 1 wie folgt beant­worten:

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Pensionsminderungen mit 10 Prozent begrenzt sind. Berechnungen des Bundesministeriums für Soziales und Generationen, die auf Daten der Pensionsneuzugänge 2001 bis 2003 beruhen, haben einen prognostizierten durchschnittlichen Pensionsverlust von 3 Prozent bei den Frauen beziehungsweise von 6 Prozent bei den Männern ergeben. Eine abschließende Aussage über die tatsäch-


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