Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 123

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lichen Pensionsminderungen kann derzeit noch nicht getätigt werden, da noch kaum Personen nach der neuen Rechtslage in Pension gegangen sind. Eine endgültige und umfassende Aussage wird sicherlich erst nach Vollendung des Jahres 2004 möglich sein.

Zu bemerken ist weiters, dass bei den Frauen eine nicht unerhebliche Anzahl von der neuen Rechtslage bereits jetzt schon profitiert haben, vor allem bei Inanspruchnahme von vorzeitigen Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer und Kindererziehungs­zeiten.

Die Frage der Pensionsverluste bei den Beamten ist an das Bundeskanzleramt zu richten, und ich bitte, das dort zu machen, weil ich bekanntermaßen für das Beamten­dienstrecht und die dortigen Pensionen nicht zuständig bin.

Zur Frage 2:

Die Bestimmungen über die Pensionsberechnung auf Grund der Pensionsreform 2003 beruhen auf keinem Versehen. Sie gehen vielfach von der Annahme aus, dass wenige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren bei Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf 80 Prozent der Bemessungsgrundlage haben. Wer vor dem Regelpen­sionsalter in Pension geht, hat mit Abschlägen zu rechnen. Ein Abschlagsystem wurde übrigens bereits im Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 auch von Ihnen eingeführt.

Es wurde allerdings durch die Pensionsreform 2003 noch erhöht. Gleichermaßen wurde aber auch der Zuschlag bei einer späteren Inanspruchnahme der Pension ange­hoben. Wir haben eine Verlustdeckelung mit 10 Prozent in den Verhandlungen durch­gesetzt, und die Erhöhung bei längerer Arbeitstätigkeit ermöglicht erstmalig auch den Menschen, die länger arbeiten, nicht nur Pensionsbeiträge zu zahlen, sondern dann sukzessive auch mehr Pension zu bekommen, was eine Anforderung war, die gerade Frauen, die etwa mit 58 oder 59 Jahren geschieden worden sind, 10 Jahre gearbeitet haben und sich ihre sonstigen Sozialleistungen nach dem alten Sozialsystem abkaufen haben lassen, das erste Mal die Möglichkeit gibt, auch eine Eigenpension zu erreichen und nicht immer und ausschließlich auf der untersten Stufe des Sozialsystems stehen zu müssen. (Bundesrätin Bachner: Dazu müssten sie aber erst einmal einen Arbeits­platz finden!)

Zur Frage 3:

Ich verweise auf das Fragerecht an den Herrn Bundeskanzler und darf Sie ersuchen, sich an das verfassungsmäßig zuständige Organ zu wenden. (Bundesrat Konecny: Hat er die Zahlen aus Ihrem Ressort?) Sehr geehrter Herr Klubobmann! Sie wissen ganz genau, was das Ministeriengesetz vorschreibt, und Sie wissen auch ganz ge­nau ... (Bundesrat Konecny: Die Frage ist: Haben Sie ihm die Zahlen geliefert, die er dort vorgelesen hat?) Herr Minister! (Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) Ent­schuldigung, so weit sind wir noch nicht! Ich habe ihm meines Wissens die Zahlen nicht geliefert, und was die restliche Fragestellung betrifft, bitte ich, ihn zu fragen, wo­her er die Zahlen hat, die er hier in die Diskussion gebracht hat. Aber das sollte auch klar sein.

Zur Frage 4:

Die Änderung bei der Pensionsberechnung wurde bewusst so vorgenommen, da es ansonsten zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Ungleichbehandlung zwischen Alters- und Invaliditätspensionisten gekommen wäre. Dessen ungeachtet ist die Be­hauptung, dass sehr viele männliche Invaliditätspensionisten Pensionskürzungen von 10 Prozent hinzunehmen haben, nach den mir vorliegenden Informationen falsch. Momentan kommt es bei weniger als 7 Prozent der Invaliditätspensionszuerkennungen zur Anwendung des 10-Prozent-Deckels, im Durchschnitt liegen die Verluste zwischen


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