Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 124

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Null und 5 Prozent. Ich darf nochmals wiederholen: Nur bei 7 Prozent wird der Decke­lungsbetrag erreicht.

Zur Frage 5:

Im Jahre 2001 haben rund 5 000 Personen die so genannte Hackler-Regelung in An­spruch genommen, davon waren 4 200 Männer und 800 Frauen. Im Jahre 2002 haben 7 300 Personen profitiert, davon waren 5 700 Männer und 1 600 Frauen. Bezüglich der Aufteilung Arbeiter, Angestellte und Selbständige ergeben sich folgende Verhältniszah­len: Männer – rund 60 Prozent Angestellte, 25 Prozent Arbeiter, 15 Prozent, also der Rest Selbständige; bei den Frauen waren rund 72 Prozent Angestellte, 21 Prozent Arbeiterinnen und 7 Prozent Selbständige.

Die BVA hat uns für das darauf folgende Jahr 2003, weil die im BMSG noch nicht vorliegen, die Zahl von 7 873 übermittelt, davon 3 422 Männer und der Rest Frauen. Diese Zahlen sind aber bitte mit Vorsicht zu genießen, weil sie keine endgültigen Zah­len sind und mir telefonisch übermittelt worden sind. Die Zahlen der Jahre 2002 und 2001 sind Zahlen, die im BMSG schon offiziell vorliegen.

Zur Frage 6:

Im Hinblick auf die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes für den öffentlichen Dienst ist diese Frage an den Herrn Bundeskanzler zu richten.

Die Frage 7 kann erst beantwortet werden, wenn die Schwerarbeiterregelung endgültig in Kraft getreten ist. Für die Erlassung der Schwerarbeiterregelung hat mir der Gesetz­geber bekanntermaßen den 31. Dezember 2006 als letzten Termin und den Wirkungs­beginn mit 1. Jänner 2007 vorgegeben. Der erste Arbeitsentwurf meines Ressorts wurde, wie schon eingehend ausgeführt, von den Sozialpartnern in der vorliegenden Form nicht akzeptiert, sodass wir jetzt Nachuntersuchungen vornehmen, um zu einem Entwurf zu kommen, der von allen akzeptiert werden kann.

Zur Frage 8: Hier wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.

Darüber hinaus möchte ich noch Folgendes feststellen: Es muss generell gesagt wer­den, dass durch die so genannte Langarbeitszeitregelung Frauen mehr profitieren als Männer. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die „Hackler-Regelung“ eine frühere In­anspruchnahme der Pension ermöglichen soll. Dies bedingt aber die Inkaufnahme von versicherungsmathematischen Abschlägen. Das Regelpensionsalter für Männer ist und bleibt das 65. Lebensjahr. Eine Korrektur dieser Regelung ist nicht erforderlich, zumal auch bestimmte Ersatzzeiten zugunsten dieser Langzeitversicherten als Beitragszeiten gelten.

Zur Frage 9:

Ich möchte bemerken, dass Ihre Angabe der Altersjahrgänge 1953 bis 1958 für mich legistisch nicht nachvollziehbar ist. Weiters verweise ich auf die Beantwortung der Frage 7. – Auch diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn eine entsprechende Schwerarbeiterverordnung besteht. Im Übrigen lege ich Wert auf die Feststellung, dass die Frage der Schwerarbeiter-Regelung im Rahmen der Harmonisierung des Pensions­rechts für mich eine Sonderstellung einnimmt und dass es mein Bemühen ist, diese Schwerarbeiter-Regelung möglichst frühzeitig, auf jeden Fall vor den genannten, im Gesetz festgeschriebenen Terminen, dem Parlament und den Sozialpartnern zur Kenntnis zu bringen und in Kraft zu setzen.

Zur Frage 10:

Ich darf neuerlich darauf hinweisen, dass eine generelle Neuregelung der Berücksichti­gung von Schwerarbeit in der Pensionsversicherung Gegenstand von intensiven Ge­sprächen mit den Sozialpartnern ist.

 


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