Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 179

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Ich darf jetzt zitieren – und das wird Ihnen sicherlich wieder nicht passen –, was sich bei unseren Nachbarn ereignet. Ich lese Ihnen vor. (Bundesrat Kraml: Wir sind Öster­reicher und keine Deutschen!) Hören Sie mir zu! (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir müssen anerkennen und aussprechen, dass die Altersentwicklung unserer Gesell­schaft, wenn wir jetzt nichts ändern, schon zu Lebzeiten dazu führen würde, dass unsere vorbildlichen Systeme der Gesundheitsvorsorge und der Alterssicherung schlicht nicht mehr bezahlbar wären. – Zitatende.

Wissen Sie, wer das gesagt hat? – Ein gewisser Bundeskanzler Gerhard Schröder! (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.)

Jetzt darf ich Ihnen noch etwas sagen, was in Deutschland geschehen ist: Die in Deutschland haben die Reformen verschlafen! (Zwischenruf des Bundesrates Kalten­bacher.)

Ich nenne nun einige Beispiele: In Deutschland gibt es heuer für die Pensionisten seit 1. Jänner keine Pensionserhöhung. In Deutschland wurden die Pensionsauszahlungen auf das Monatsende verschoben. In Deutschland gibt es die Pensionen nicht 14 Mal, sondern nur zwölf Mal jährlich. In Deutschland beträgt das Pensionsantrittsalter bei den Frauen 63 Jahre und bei den Männern 65 Jahre. In Deutschland bezahlen die Pensio­nisten nicht 4,25 Prozent Krankenversicherungsbeitrag wie in Österreich, sondern 7 Prozent. In Deutschland werden erstmals ab heuer die Pensionen und die Betriebs­renten versteuert. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Stadler.) Ab 1. April dieses Jahres bezahlen die Pensionisten und Rentner in Deutschland 1,7 Prozent der Rente für die Pflegeversicherung und pro Arztbesuch pro Quartal 10 € Selbstbehalt. Auch viele andere Leistungen mussten dort zurückgenommen werden.

Tatsache ist, dass Reformen in den Sozialsystemen überall notwendig sind, sowohl bei uns als auch in Deutschland oder in Frankreich. Darum kommen wir nicht herum! (Bei­fall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Schimböck, Sie haben eine so tolle Rede gehalten. Wissen Sie aber überhaupt, wie bei uns die Pensionen berechnet werden? Wissen Sie überhaupt, wie viele Pensionssysteme es bei uns gibt? – Es sind mehr als 20, für die Arbeiter, für die Angestellten, für die Bauern, für die Gewerbetreibenden, für die Eisenbahner, für die Bergarbeiter, für die Postler, für die Notare, für die Lehrer, für das Bundesheer, für neun Bundesländer öffentlicher Dienst, für Gemeinden, Städte und Magistrate.

Herr Bundesminister! Ich bitte Sie, sich bei der Pensionsharmonisierung nicht unter Druck setzen zu lassen, denn es wird bestimmt keine leichte Aufgabe sein, ein einheit­liches Pensionssystem zu schaffen!

Es wurde jetzt von Pensionsraub geredet. (Zwischenruf des Bundesrates Konecny.) Herr Professor! Jetzt darf ich Ihnen noch etwas sagen: Seit dem Jahre 1939 haben wir die Reichsversicherungsverordnung. Dann kam das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz. Dieses umfasst 853 Paragraphen und wurde 61 Mal novelliert, abgeändert und verbessert. (Bundesrat Konecny: Das ist ein wahres Wort: Es wurde verbessert! Nachher wurde es nur mehr verschlechtert!) Es wurde abgeändert!

Jetzt reden Sie nur davon, dass den ASVG-Pensionisten etwas weggenommen wird. (Bundesrat Konecny: Das ist auch wahr!) Festzustellen ist, dass eine Pensionsberech­nung von verschiedenen Faktoren abhängt, erstens von den Versicherungszeiten, zweitens vom Verdienst und auch von den Kindererziehungszeiten. Jetzt kann man natürlich immer wieder sagen: Jemand, der mittelprächtig verdient hat, bekommt auch eine niedrige Pension, und jemand, der nur 15 Versicherungsjahre hat, bekommt noch weniger. Da verkauft man doch die Leute für dumm, denn die Leute wissen sehr wohl, wie die Pensionen berechnet werden.

 


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