Bundesrat Stenographisches Protokoll 708. Sitzung / Seite 9

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mit jeweils 15 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils sieben Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, sechs auf die SPÖ, ein Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf die FPÖ und die grüne Fraktion entfallen,

neu zu wählen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zu­stimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu gewählt.

Im Sinne der zitierten Bestimmung sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen, und diese gelten damit als gewählt.

Im Ausschuss gemäß § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 stehen von den auf den Bundesrat entfallenden 13 Mitgliedern auf Grund der neuen Zusammensetzung des Bundesrates jeweils sechs Mitglieder und Ersatzmitglieder der ÖVP, sechs der SPÖ und ein Mitglied und Ersatzmitglied der FPÖ zu.

Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatz­mitglieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Entsprechende Wahlvorschläge der Fraktionen liegen vor. Diese lauten auf:

Mitglieder:

Von der ÖVP vorgeschlagen:

Hans Ager (Tirol)

Ilse Giesinger (Vorarlberg)

Herwig Hösele (Steiermark)

Gottfried Kneifel (Oberösterreich)

Dr. Franz-Eduard Kühnel (Wien)

Sissy Roth-Halvax (Niederösterreich)

Von der SPÖ vorgeschlagen:

Karl Boden (Niederösterreich)

Manfred Gruber (Salzburg)

Anna Elisabeth Haselbach (Wien)

Günther Molzbichler (Kärnten)

Anna Schlaffer (Burgenland)

Ernst Winter (Niederösterreich)

Von der FPÖ vorgeschlagen:

Engelbert Weilharter (Steiermark)

Ersatzmitglieder:

Von der ÖVP vorgeschlagen:

Paul Fasching (Burgenland)

Michaela Gansterer (Niederösterreich)

 


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