Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 68

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Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Des Weiteren erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasser­wirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zur Verlesung des Ausschussantrages.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Danke schön.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Kraml. Ich erteile ihm dieses.

 


12.28

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Agrar­rechtsänderungsgesetz 2004 ist eine Sammelgesetznovelle, die sowohl der Rech­nungshof als auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes in den Begutach­tungsstellungnahmen heftig kritisiert hat.

Dieser Kritik kann ich mich anschließen, weil damit weder bei der Vollziehung noch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Rechtssicherheit gewährt wird, und da geht es meiner Meinung nach auch um Rechtssicherheit.

Es ist schade, dass die einzelnen Gesetze, Herr Bundesminister, nicht separat und ausführlich begutachtet und diskutiert wurden. Jedenfalls wird dadurch sowohl die Transparenz als auch die Verständlichkeit der Legislative weiter ausgehöhlt.

Solche Sammelgesetzesänderungen nähren immer den Verdacht, dass etwas durch­gepeitscht, verschleiert oder versteckt werden soll. Wir lehnen solch eine Vorgangs­weise ab, und zwar nicht nur bei Gesetzen, die die Landwirtschaft betreffen, sondern in allen übrigen Bereichen auch.

Meine Damen und Herren! Das Pflanzenschutzgesetz und das Pflanzenschutzmittel­gesetz betreffen die Kontrolle, die Probenahmen sowie die Kennzeichnung und die Verpackung von Pflanzenschutzmitteln. In dieser Hinsicht geht unserer Meinung nach die vorliegende Regelung zu wenig weit, und das ist nicht im Sinne der Konsumentin­nen und Konsumenten, denn da geht es um unser aller Gesundheit. Wenn weltweit an die 200 000 Menschen an akuten Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel sterben und schwere Krankheiten eindeutig mit Pestiziden zusammenhängen, dann muss uns das alle nachdenklich machen.

Erinnern wir uns: Es hat vor einigen Monaten auch einen EU-Kontrollbericht gegeben, und der hat gravierende Mängel im Bereich der Pestizidkontrolle in Österreich festge­stellt. Auch „Global 2000“ hat bei Untersuchungen gefährlich hohe Pestizidgehalte bei Tomaten festgestellt. Das Magazin „profil“ hat dann auch noch von „Killertomaten“ geschrieben.

 


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