Kunden umgeschlagen wird. Ich glaube, dass
ist die Vertretung, die wir machen, und nicht eine solche wie die
der Regierungspartei. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
12.25
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
17. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz
1997, das Weingesetz 1999 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz –
GESG geändert werden, mit dem ein Bundesgesetz über die Bundesämter für
Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten erlassen wird, mit
dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und
Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das Bundesamt für
Wald eingerichtet wird – BFWG, und mit dem das Forstgesetz 1975 geändert
wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2004) (505 d.B. und 529 d.B.
sowie 7064/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
17. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
das Bundesamt für Wasserwirtschaft geändert wird (530 d.B. sowie
7065/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 3. und 4. Punkt der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich den Herrn Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll sehr herzlich hier im Bundesrat begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Berichterstatterin zum Tagesordnungspunkt 3 ist Frau Bundesrätin Christine Fröhlich. Sie erstattet auch den Bericht zum Tagesordnungspunkt 4. – Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Christine Fröhlich: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Weingesetz 1999 und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG geändert werden, mit dem ein Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten erlassen wird, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das Bundesamt für Wald eingerichtet wird – BFWG, und mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2004).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.
Ich komme sogleich zur Verlesung des Ausschussantrages.
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