Meine Damen und Herren! Wir wären bei
diesen Gesetzesänderungen gerne mitgegangen, es hat auch entsprechende
Diskussionen in den Ausschüssen des Nationalrats gegeben, aber wir haben uns
dort leider nicht durchsetzen können, und wir können daher diesem Gesetzeskonglomerat
unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der SPÖ und der Bundesrätin Kerschbaum.)
12.39
Vizepräsident Mag. Georg
Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächste
Bundesrätin Diesner-Wais. Ich erteile es ihr.
12.39
Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kraml, wenn Sie behaupten, den Bürgern werde durch diese Gesetznovelle keine Rechtssicherheit gewährt, dann sehen Sie das meiner Meinung nach ganz falsch. (Bundesrat Kraml: Nicht so viel Rechtssicherheit, wie sie brauchen!) Ich sehe das so, dass gerade diese Änderungen dem Bürger, dem Konsumenten und auch den Bauern neue Rechtssicherheit gewähren, und das ist wichtig. Wenn Sie sagen, es werde etwas durchgepeitscht, dann kann ich Ihnen nur erwidern: Das stimmt nicht! Es wird nichts durchgepeitscht, jedes einzelne Gesetz ist genau aufgegliedert und auch transparent. Wenn Sie jedes davon genau anschauen, dann können Sie sehen, dass es nur Kleinigkeiten sind, und daher hat man das als ein Sammelkonvolut gemacht.
Sie haben auch die Pestizide aus Holland und Deutschland angesprochen. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Österreich ist das einzige Land, das jene Importe nochmals überprüft, und gerade zu Deutschland sollten wir doch ein bisschen Vertrauen haben, denn dort gibt es eine grüne Ministerin, und die wird ja ... (Bundesrat Kraml: Jetzt sollen wir wieder Vertrauen haben! Vor einer halben Stunde hat es noch geheißen, wir könnten kein Vertrauen haben!) Ja, teilweise schon. Man gibt für nichts eine Generalabsolution. Es kommt darauf an, um welche Fragen und um welche Dinge es sich handelt. (Bundesrat Kraml: Das heißt also, wie es einem passt!)
Da Sie auch Atrazin angesprochen haben, darf ich Ihnen sagen: Das ist in Österreich schon sehr lange verboten. (Bundesrat Kraml: Woher kommen dann die Rückstände im Wasser?) Die Rückstände halten eben länger vor, aber jetzt wird es nicht mehr gespritzt und ist schon seit Jahren verboten.
Wenn Sie behaupten, dass der Minister Gesetze durchzieht, die gegen die Konsumenten sind, dann muss ich Ihnen widersprechen. Gerade unserem Bundesminister und Lebensminister können wir danken, dass das in dieser Form abgewickelt wird, sprich, dass die Gesetze so sind, dass der Konsument und der Bürger Vertrauen haben können, dass jene Produkte, die in Österreich erzeugt werden, wirklich der Qualität entsprechen und auch stimmen. Darauf sind wir stolz!
Kontrolle ist wichtig! Da stimme ich Ihnen zu. Ich muss Ihnen jedoch sagen, dass gerade der Sektor Landwirtschaft einer der am meisten kontrollierten Bereiche ist, die wir haben, und wir sind stolz darauf. Wir getrauen uns aber auch zu sagen, dass wir schon sehr kontrolliert werden und dass da eigentlich alles stimmt.
Die wichtigsten Punkte des Agrarrechtsänderungsgesetzes 2004 betreffen die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes in Bezug auf die Harmonisierung der Probeverfahren, denn da hat es bis jetzt noch Unklarheiten gegeben, und die sind mit diesem Gesetz nun beseitigt, sowie die Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes, mit der es zu einer Zusammenführung des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses und des Pflanzenschutzmittelregisters kommt und die auch einige Umsetzungen von EU-Richtlinien enthält. Es kommt zu klaren Bestimmungen über das Inverkehrbringen der Importe aus
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