Bundesrat Stenographisches Protokoll 711. Sitzung / Seite 72

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Deutschland und Holland, die wir schon angesprochen haben, und auch im Futtermit­telrecht wird eine Anpassung an die EU-Vorschriften vorgenommen. Gerade weil, wie Sie sagten, Kontrolle wichtig ist, soll nun auch neu eine Art Schutz und eine Warn­pflicht für die Gesundheit gefährdende Futtermittel im § 3a festgelegt werden. Es geht dabei darum, dass ein Probeplan zur flächendeckenden Kontrolle festgelegt wird.

Ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Land­schaft wird nun als Anstalt öffentlichen Rechts entstehen. Das dient einfach dazu, die Qualität zu steigern. Es besteht in Zukunft auch die Möglichkeit, Dienstleistungen der nicht öffentlichen Hand zu ermöglichen. Ich denke, das ist die richtige Entscheidung.

Die Änderung des Wasserwirtschaftsgesetzes befasst sich mit der Erweiterung des Bundesamts für Wasserwirtschaft um die ökologische Station Waldviertel. Der sind durch die EU-Erweiterung im Bereich der Evaluierung und Überprüfung der Einfluss­faktoren im Gewässerbereich besondere Aufgaben zugewachsen. Das ist für mich ein sehr wichtiger Punkt, denn für unsere Teichwirte im Waldviertel ist dieses Zentrum ein Zentrum der Beratung, der Konzepterstellung und der Wasserüberprüfung, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Unsere Teichwirte sollen auch in Zukunft dort ihre Wasserproben zu einem erschwinglichen Preis überprüfen lassen können. Gerade diese Station hilft allen Teichwirten, bei problematischen Situationen rasch über Maß­nahmen zur Abhilfe zu erfahren.

Zusammenfassend darf ich Ihnen nun noch sagen: Es geht bei all diesen Gesetzen um Rechtssicherheit für unsere Bauern, aber auch um Rechtssicherheit für unsere Kon­sumenten und um die Stärkung des Vertrauens in die bäuerlichen Produkte. Es ist wichtig, dass der österreichische Konsument unsere Produkte erkennt und Vertrauen in das Produkt hat. Das Wichtigste ist natürlich, dass er es auch kauft, damit der Kreis­lauf geschlossen wird. Mit dem Kauf österreichischer Produkte sichert er den Arbeits­platz Bauernhof und unsere Kulturlandschaft.

Wir haben eine klein strukturierte Landwirtschaft und legen großes Augenmerk auf Qualität und Sicherheit. Österreich hat EU-weit den größten Anteil an Biobauern und an biologischer Landwirtschaft. Darauf sind wir sehr stolz!

Schon in der letzten Sitzung im Bundesrat, als wir das Tierschutzgesetz beschlossen haben, habe ich darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig ist, europaweit einheitliche Regelungen zu haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in unserem eigenen Land auch zukünftig gewährleistet ist.

Zum Schluss darf ich noch sagen: Unsere Bauern sind sich ihrer Verantwortung für Mensch, Tier, Wasser und Umwelt bewusst und praktizieren täglich einen würdevollen Umgang damit. Daher ist es unsere Aufgabe, ihnen die Rahmenbedingungen dafür zu geben und auch den Konsumenten Rechtssicherheit zu geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.46

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr.

 


12.46

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Agrarrechtsände­rungsgesetz umfasst Änderungen von acht Gesetzen. Solche Dinge verärgern, denn es hat den Anschein, dass Sie der Diskussion ausweichen wollen. Warum kann man nicht jedes Gesetz einzeln diskutieren? Wir hätten einigen gerne zugestimmt. In die­sem Fall, wenn wir alles auf einmal serviert bekommen, können wir leider nur nein sagen. Ich weiß an Ihnen zu schätzen, dass Sie üblicherweise zuhören und auch Ant-


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