Ich will jetzt gar nicht auf die reichliche Kritik des Rechnungshofes eingehen, die es gegeben hat. Vielleicht ist das auch der Grund dafür, warum sich der Herr Staatssekretär, früher ein engagierter Mitarbeiter dieser parlamentarischen Kontrollinstitution, jetzt schon entfernt hat. Es wurde ja vom Rechnungshof aufgezeigt, welche Mängel die Wirtschafts- und Forschungsförderungseinrichtungen in dieser Republik aufweisen.
Ich würde also wirklich darum ersuchen, effizient zu arbeiten und vor allem auch ein sinnvolles Nebeneinander von Austria Wirtschaftsservice und Forschungsförderung auf die Beine zu stellen, Herr Staatssekretär! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
16.52
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. – Bitte schön.
16.53
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Vorab einmal darf ich Ihnen sagen, dass ich mich sehr, sehr freue, hier vor Ihnen sprechen zu dürfen, unter anderem auch deshalb, weil ich vor einigen Jahren hier im Bundesrat meine bundespolitische Erfahrung gesammelt habe und es für mich eine hoch interessante Zeit war (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP) und mir natürlich einige Damen und Herren hier im Hause bekannt sind.
Ich darf nun zuerst zu meinem Ressortbereich kommen. Dieses Staatssekretariat betrifft im Wesentlichen vor allem Forschung und Entwicklung, Technologie und Innovation. Ich darf Sie alle sehr herzlich einladen: Mein Verständnis von der Führung dieses Staatssekretariates beinhaltet, dass es ein offenes Haus ist. Das bedeutet, wann immer Sie Fragen oder Anliegen zu diesem Bereich haben, finden Sie bei mir selbstverständlich offene Türen, und ich würde mich freuen, wenn Sie mein Angebot auch nützen würden.
Meine Damen und Herren! Nun zu der Gesetzesvorlage: Was verbirgt sich hinter diesem sperrigen Begriff Forschungsförderungs-Strukturreformgesetz? Die Forschungsförderungslandschaft wird damit vollkommen neu strukturiert. Bis jetzt war einfach auch historisch gesehen eine vollkommene Zersplitterung dieser Forschungsförderungslandschaft in Österreich gegeben. Mit diesem vorliegenden Gesetz gelingt es uns jetzt, dies unter ein Dach zu bekommen.
Außerdem haben die Rechnungshofberichte der Jahre 2000 und 2001 darauf hingewiesen, dass die Forschungsförderungslandschaft unzureichend ist. Es waren die Empfehlungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung und letztendlich auch die Ergebnisse der internationalen Fondsevaluierung des Jahres 2003, die diesen Mangel festgestellt haben, was schließlich dazu geführt hat, dass dieses Gesetz nunmehr dem Bundesrat vorliegt.
Diese Reform ist eben notwendig geworden. Es ist dies die größte Reform seit 40 Jahren, was die Forschungsförderung in Österreich betrifft. Ich kann die Ansicht des Herrn Bundesrates Schimböck nicht teilen, dass es sich dabei um eine „filigrane“ Konstruktion handle, sondern sie besitzt ganz im Gegenteil eine wohl fundierte Struktur.
Es ist eine zentrale Einrichtung zur Förderung der wirtschaftsnahen Forschung. Ich darf hier auch noch einige Zahlen nennen, die aus unserer Sicht völlig anders sind, als sie der Herr Bundesrat dargestellt hat: Das Budget für das Jahr 2004 – das laufende Jahr – beträgt 300 Millionen € zur Dotation dieser Gesellschaft und der Forschungsförderung. Bis ins Jahr 2006 sollen es rund 350 Millionen € jährlich sein.
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