Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 34

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Böhm. – Bitte.

 


10.17

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Botschafter! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die heute zu beschließende Verlängerung der Antragsfrist im Bereiche der Naturalrestitution nach dem Entschädigungsfondsgesetz soll und will ein Zeichen dafür setzen, dass der österreichische Gesetzgeber ernsthaft darum bemüht ist, zu einer umfassenden und endgültigen Lösung aller offenen Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus zu kommen. Das gilt somit für alle im Parlament vertretenen Parteien, und auch dafür ist Dank zu sagen.

Die Verlängerung der Antragsfrist schien vor allem deshalb geboten zu sein, weil insbesondere die Schiedsinstanz für Naturalrestitution die ursprünglich im Ent­schädi­gungsfondsgesetz festgelegte Frist bis zum 27. Jänner 2004 zur Einreichung von Anträgen an sie für zu kurz bemessen angesehen hat.

Mit der heute zu beschließenden Novelle wird die Frist zur Antragstellung in Bezug auf die im Eigentum der Länder befindlichen Liegenschaften erstreckt. Das ist deshalb sachgerecht, weil die Beschlüsse, mit denen mehrere Bundesländer eine Schieds­instanz zur Prüfung von Anträgen auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen, das sich in ihrem Eigentum befindet, eingesetzt haben, nicht umgehend bekannt gege­ben worden sind. Ein Forschungsprojekt zur Feststellung in Betracht kommender Lie­genschaften in Bezug auf das Bundesland Wien wurde erst im April des Jahres 2004 abgeschlossen.

Demnach konnte eine gehörige und fristgerechte Kundmachung dieser Antrags­möglichkeit nicht erfolgen, sodass die Antragstellung in der verbliebenen kurzen Zeitspanne nur eingeschränkt möglich war. Zudem spricht für eine Verlängerung der Antragspflicht auch in Bezug auf Bundesliegenschaften, dass die von der Historiker­kommission ermittelten Daten für Dritte nicht ohne weiteres zugänglich sind. Alles in allem wird daher den immer noch in Betracht kommenden Antragstellern eine ange­messene Frist zur Einsichtnahme in diese für sie gegebenen, falls relevanten Daten gewährt und dadurch die Erhebung ausreichend begründeter Anträge an die Schieds­instanz ermöglicht.

Ähnliche Erwägungen sprechen auch dafür, die Frist für die Einbringung von Anträgen auf Leistungen aus dem Versöhnungsfonds mit Ende 31. Dezember 2003 zu verlän­gern. Das nicht jedoch etwa deshalb, weil die Erledigungen zu schleppend erfolgt wären, sondern ganz im Gegenteil: Der österreichische Versöhnungsfonds hat sich durch seine so sachgerechte und effiziente Arbeit in den vier Jahren seines Bestehens ausgezeichnet, und zwar vor allem in den mittel- und osteuropäischen Ländern.

Die zügig erbrachten Leistungen erreichten die durchwegs betagten Opfer so rasch, als es möglich war. Dafür ist dem Fonds und insbesondere dem Vorsitzenden seines Komitees, Herrn Staatssekretär außer Dienst Botschafter Dr. Steiner, der uns auch heute wieder die Ehre seiner Anwesenheit gibt, aufrichtig zu danken.

Warum reicht die bisher gesetzte Frist dennoch nicht aus? – Zum einen deshalb, weil sich gegen Ende der Antragsfrist die Zahl der einlangenden Anträge erwartungsgemäß doch noch einmal erhöht hat und sich die Erbringung von Leistungen an Personen, die nicht durch Partnerorganisationen erfasst sind, durch den Fonds selbst vielfach als besonders schwierig erwiesen hat.

Darüber hinaus erlauben es die dem österreichischen Versöhnungsfonds gestellten Aufgaben nicht, dass er deren ordnungsgemäße Beendigung noch innerhalb seiner


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite