Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 51

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Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Professor Konecny, Schennach, Kolle­ginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Benennung einer Einrichtung des Bundesheeres nach Oberstleutnant Robert Bernardis vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesräte und Bundesrätinnen, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesräte und Bundesrätinnen, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, falls auch der Herr Kollege Schennach aufgezeigt hat. (Heiterkeit.) Der Antrag ist ange­nommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und die Europawahlordnung geändert werden (447 d.B. und 565 d.B. sowie 7089/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte sie um ihren Bericht.

 


Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungs­gerichts­hofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und die Europawahlordnung geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich kann daher auf seine Verlesung verzichten und darf sogleich den Antrag vorbringen:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile Herrn Bundesrat Professor Dr. Böhm das Wort.

 


11.40

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Be­schwerden an den Verwaltungsgerichtshof und an den Verfassungsgerichtshof sind bis heute gebührenpflichtig. Das mag aus rechtspolitischer Sicht – die heute allerdings nicht zur Debatte steht – durchaus fragwürdig sein, sollte doch einerseits der rechts­staatlich gebotene Zugang zu Gericht – hier: die Eröffnung der nachprüfenden Kon­trolle der Verwaltung durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts auf Antrag des Bürgers – nicht auf finanzielle Hürden stoßen oder gar an ihnen scheitern.

Gewiss darf auch andererseits der offenkundig aussichtslosen oder gar mutwilligen Inanspruchnahme der Rechtsschutzeinrichtungen nicht kostenmäßig sanktionslos Tür und Tor geöffnet werden. Insofern erscheint der in den Gebühren zum Ausdruck kom­mende Selbstbehalt durchaus gerechtfertigt, sofern nicht der Erfolg der Beschwerde den Anspruch des erfolgreichen Beschwerdeführers – also des betroffenen Bürgers –


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