Schennach hat
mich hier durchschaut – ist es natürlich ein Mediengesetz. Es betrifft das
Medium Buch, und es betrifft – natürlich nicht in dem Umfang, wie das hier
erwähnt wurde, sondern nur indirekt – die Verlage. Es betrifft die
Verkäufer! (Vizepräsident Mag. Pehm übernimmt den Vorsitz.)
Österreich ist
hier in einer sehr guten Position. Wir haben Gott sei Dank – anders als in
anderen Ländern – mehr Distributionsstellen von Büchern in kleinen
Gemeinden, als das sonst im Rest Europas der Fall ist, und dieses Gesetz ist im
Grunde dazu gemacht, das auch genau so zu belassen.
Es wurden alle
betroffenen Stellen damit befasst, ihre Meinung wurde eingeholt und in das
Gesetz eingearbeitet. Ich glaube, dass wir, ein Jahr bevor diese
Fünfjahresfrist abläuft, den Buchhändlern eine Sicherheit geben, und wir tun
gut daran.
Das Gesetz hat
einige Bewährungsproben bestanden, so etwa bei der EU: Es wurde vom
Europäischen Parlament gelobt. Des Weiteren wurden vom VfGH die Anträge, die
dort eingebracht wurden, als unzulässig zurückgewiesen. Damit ist das Buchpreisbindungsgesetz
aus rechtlicher Sicht abgesegnet. Ich glaube, wir tun gut daran, diese Tendenz
aufzunehmen, die ich jetzt in den Redebeiträgen gehört habe, nämlich dass es
hier, wie auch im Nationalrat, auf die Einstimmigkeit zugeht.
Für wichtig
erachte ich auch die Anmerkungen, die dazu gemacht wurden, wie die
Bundesbeschaffungsbehörde mit dem Buchpreisbindungsgesetz umgeht. Ich habe mich
darüber kundig gemacht. In den Ausschreibungen wurde nachdrücklich und ausdrücklich
auf die Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes hingewiesen, es wurde dies
logischerweise auch verlangt. Zu den ausschlaggebenden Kriterien gehörte nicht
nur der Preis, sondern auch das Service, das mitgeliefert wurde. Es war dies
daher ein Gesamtpaket aus Preis und Service.
Es gibt im
Buchpreisbindungsgesetz selbstverständlich gewisse Ausnahmen der Rabattierung.
Ich verweise nur darauf, dass Titel, die 24 Monate lang auf dem Markt
sind, davon ausgenommen sind oder dass Buchhändler, die einen grenzüberschreitenden
Einkauf machen, diese Vorteile natürlich auch weitergeben dürfen.
Ich möchte etwas
eingrenzen, damit wir die Diskussion dort lassen, wo sie hingehört, nämlich im
sachlichen Bereich. Unabhängig davon betrifft die Ausschreibung weniger als 0,3 Prozent
des gesamten Buchmarktes in Österreich. Von einer Beeinträchtigung in dem
Ausmaß, wie es hier manchmal befürchtet worden ist, ist daher nicht zu sprechen.
Obwohl das Haus
nicht ganz so voll ist, wie ich es bei dieser wichtigen Gesetzgebung wünschen
würde: Danke für die Einstimmigkeit, danke für dieses Gesetz! (Beifall bei
der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
12.03
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat
Dr. Schnider. – Bitte.
12.03
Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es gibt Anliegen,
da glaubt man manchmal, das wird sich zu einer unendlichen Geschichte
entfalten. Hier hat man zuerst auch gedacht, es wird dies jahrelanger
Diskussion bedürfen. Das war zwar auf der einen Seite der Fall, aber auf der
anderen Seite glaube ich, man hat schließlich doch ein Anliegen aufgegriffen,
das den Buchhändlern und Buchhändlerinnen wichtig ist. Ich glaube, es ist auch
sehr wichtig, dass vom Herrn Staatssekretär gerade gesagt worden ist – und
ich rede da auch als einer, der fünfzehn Jahre einen Verlag, einen Kleinverlag
aufgebaut und geleitet hat –, dass es hier natürlich um die Buchhändler
geht!
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