Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 57

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Schennach hat mich hier durchschaut – ist es natürlich ein Mediengesetz. Es betrifft das Medium Buch, und es betrifft – natürlich nicht in dem Umfang, wie das hier erwähnt wurde, sondern nur indirekt – die Verlage. Es betrifft die Verkäufer! (Vizepräsident Mag. Pehm übernimmt den Vorsitz.)

Österreich ist hier in einer sehr guten Position. Wir haben Gott sei Dank – anders als in anderen Ländern – mehr Distributionsstellen von Büchern in kleinen Gemeinden, als das sonst im Rest Europas der Fall ist, und dieses Gesetz ist im Grunde dazu gemacht, das auch genau so zu belassen.

Es wurden alle betroffenen Stellen damit befasst, ihre Meinung wurde eingeholt und in das Gesetz eingearbeitet. Ich glaube, dass wir, ein Jahr bevor diese Fünfjahresfrist abläuft, den Buchhändlern eine Sicherheit geben, und wir tun gut daran.

Das Gesetz hat einige Bewährungsproben bestanden, so etwa bei der EU: Es wurde vom Europäischen Parlament gelobt. Des Weiteren wurden vom VfGH die Anträge, die dort eingebracht wurden, als unzulässig zurückgewiesen. Damit ist das Buchpreis­bindungsgesetz aus rechtlicher Sicht abgesegnet. Ich glaube, wir tun gut daran, diese Tendenz aufzunehmen, die ich jetzt in den Redebeiträgen gehört habe, nämlich dass es hier, wie auch im Nationalrat, auf die Einstimmigkeit zugeht.

Für wichtig erachte ich auch die Anmerkungen, die dazu gemacht wurden, wie die Bundesbeschaffungsbehörde mit dem Buchpreisbindungsgesetz umgeht. Ich habe mich darüber kundig gemacht. In den Ausschreibungen wurde nachdrücklich und aus­drücklich auf die Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes hingewiesen, es wurde dies logischerweise auch verlangt. Zu den ausschlaggebenden Kriterien gehörte nicht nur der Preis, sondern auch das Service, das mitgeliefert wurde. Es war dies daher ein Gesamtpaket aus Preis und Service.

Es gibt im Buchpreisbindungsgesetz selbstverständlich gewisse Ausnahmen der Rabattierung. Ich verweise nur darauf, dass Titel, die 24 Monate lang auf dem Markt sind, davon ausgenommen sind oder dass Buchhändler, die einen grenzüberschreiten­den Einkauf machen, diese Vorteile natürlich auch weitergeben dürfen.

Ich möchte etwas eingrenzen, damit wir die Diskussion dort lassen, wo sie hingehört, nämlich im sachlichen Bereich. Unabhängig davon betrifft die Ausschreibung weniger als 0,3 Prozent des gesamten Buchmarktes in Österreich. Von einer Beeinträchtigung in dem Ausmaß, wie es hier manchmal befürchtet worden ist, ist daher nicht zu sprechen.

Obwohl das Haus nicht ganz so voll ist, wie ich es bei dieser wichtigen Gesetzgebung wünschen würde: Danke für die Einstimmigkeit, danke für dieses Gesetz! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.03

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.

 


12.03

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Es gibt Anliegen, da glaubt man manchmal, das wird sich zu einer unend­lichen Geschichte entfalten. Hier hat man zuerst auch gedacht, es wird dies jahre­langer Diskussion bedürfen. Das war zwar auf der einen Seite der Fall, aber auf der anderen Seite glaube ich, man hat schließlich doch ein Anliegen aufgegriffen, das den Buchhändlern und Buchhändlerinnen wichtig ist. Ich glaube, es ist auch sehr wichtig, dass vom Herrn Staatssekretär gerade gesagt worden ist – und ich rede da auch als einer, der fünfzehn Jahre einen Verlag, einen Kleinverlag aufgebaut und geleitet hat –, dass es hier natürlich um die Buchhändler geht!

 


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