Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 62

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Auch dieser Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, weshalb sich dessen Verlesung erübrigt.

Ich komme sogleich zum Ausschussantrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.25

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln jetzt zwei Tagesordnungspunkte. Der erste betrifft ein Rechtshilfe­abkommen mit Polen.

Dieses Rechtshilfeabkommen ist deswegen notwendig geworden, weil in den beiden Ländern Delikte unterschiedlich behandelt werden. Es gibt eben das Strafrecht – Polen hat selbstverständlich auch ein Strafrecht –, aber es gibt auch Delikte, die im Verwaltungsstrafrecht behandelt werden, und da gibt es eben staatliche Unterschiede.

Bisher war es immer so, dass Rechtshilfeansuchen über unser Bundesministerium für Justiz an das polnische geschickt werden mussten, und das hat zu Verzögerungen geführt. Durch dieses Abkommen soll sichergestellt sein, dass – egal, ob strafrecht­liche Delikte nun im Strafrecht oder im Verwaltungsstrafrecht geregelt sind – es zu Verfahrensbeschleunigungen kommt und vor allem dass der direkte Verkehr zwischen den Staatsanwaltschaften Österreichs und Polens möglich ist, aber auch, dass die Post, wenn man das so sagen kann, in die Pflicht genommen wird, sodass die Zustellung von Schriftstücken mit Rückschein entsprechend bestätigt werden kann, damit eindeutig fixiert wird, wann der Fristenlauf beginnt. Daher wird das Abkommen, das nur Vorteile bringt, von meiner Fraktion unterstützt. (Beifall des Bundesrates Mag. Himmer.)

Was den zweiten Gegenstand betrifft – etwas zu früh der Applaus, es ist noch ein zweiter Punkt auf der Tagesordnung –, nämlich das Strafrechtliche Entschädigungs­gesetz, ist zu sagen: Da hat sich über die Jahre ein entsprechender Reformbedarf, wenn man das so sagen kann, angehäuft. Es gibt da verschiedene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, denen Österreich Rechnung tragen wird.

Kern dieses Entschädigungsgesetzes ist vor allem, dass es in Hinkunft nicht mehr notwendig sein wird, dass die Strafgerichte abermals herangezogen werden, sondern dass, wenn jemand freigesprochen worden ist, er sich dann gleich auf dem Zivil­rechtswege um eine entsprechende Entschädigung bemühen kann.

Da ich annehme, dass Herr Professor Böhm das dann noch entsprechend von wissen­schaftlicher Seite her beleuchten wird, kann ich mich etwas kürzer fassen und da sagen, dass meine Fraktion diesem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz selbst­verständlich die Zustimmung erteilen wird. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.28

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


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