Auch
dieser Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, weshalb sich dessen
Verlesung erübrigt.
Ich komme
sogleich zum Ausschussantrag.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004
mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die
Berichterstattung.
Wir gehen
nun in die Debatte ein.
Zu Wort
gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte, Herr
Bundesrat.
12.25
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln jetzt zwei Tagesordnungspunkte. Der erste betrifft ein Rechtshilfeabkommen mit Polen.
Dieses
Rechtshilfeabkommen ist deswegen notwendig geworden, weil in den beiden Ländern
Delikte unterschiedlich behandelt werden. Es gibt eben das Strafrecht –
Polen hat selbstverständlich auch ein Strafrecht –, aber es gibt auch Delikte,
die im Verwaltungsstrafrecht behandelt werden, und da gibt es eben staatliche
Unterschiede.
Bisher
war es immer so, dass Rechtshilfeansuchen über unser Bundesministerium für
Justiz an das polnische geschickt werden mussten, und das hat zu Verzögerungen
geführt. Durch dieses Abkommen soll sichergestellt sein, dass – egal, ob
strafrechtliche Delikte nun im Strafrecht oder im Verwaltungsstrafrecht
geregelt sind – es zu Verfahrensbeschleunigungen kommt und vor allem dass
der direkte Verkehr zwischen den Staatsanwaltschaften Österreichs und Polens
möglich ist, aber auch, dass die Post, wenn man das so sagen kann, in die
Pflicht genommen wird, sodass die Zustellung von Schriftstücken mit Rückschein
entsprechend bestätigt werden kann, damit eindeutig fixiert wird, wann der
Fristenlauf beginnt. Daher wird das Abkommen, das nur Vorteile bringt, von
meiner Fraktion unterstützt. (Beifall des Bundesrates Mag. Himmer.)
Was den
zweiten Gegenstand betrifft – etwas zu früh der Applaus, es ist noch ein
zweiter Punkt auf der Tagesordnung –, nämlich das Strafrechtliche
Entschädigungsgesetz, ist zu sagen: Da hat sich über die Jahre ein
entsprechender Reformbedarf, wenn man das so sagen kann, angehäuft. Es gibt da
verschiedene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
denen Österreich Rechnung tragen wird.
Kern
dieses Entschädigungsgesetzes ist vor allem, dass es in Hinkunft nicht mehr
notwendig sein wird, dass die Strafgerichte abermals herangezogen werden,
sondern dass, wenn jemand freigesprochen worden ist, er sich dann gleich auf
dem Zivilrechtswege um eine entsprechende Entschädigung bemühen kann.
Da ich annehme, dass Herr Professor Böhm das dann noch entsprechend von wissenschaftlicher Seite her beleuchten wird, kann ich mich etwas kürzer fassen und da sagen, dass meine Fraktion diesem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz selbstverständlich die Zustimmung erteilen wird. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
12.28
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächste
Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte, Frau Bundesrätin.
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