tatsächlich auch
einen solchen Betreuungsvollzug gewährleisten zu können. – Herzlichen
Dank. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
12.22
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist daher geschlossen.
Wird von der Berichterstatterin noch das Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
13. Oktober 2004 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik
Österreich und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen
Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und
die Erleichterung seiner Anwendung (518 d.B. und 635 d.B. sowie
7132/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz über den Ersatz von
Schäden aufgrund einer strafgerichtlichen Anhaltung oder Verurteilung
(Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005 – StEG 2005)
(618 d.B. und 636 d.B. sowie 7130/BR d.B. und 7133/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 3. und 4.
Punkt der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin
zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Auer, und ich bitte, gleich beide
Berichterstattungen vorzunehmen. – Bitte.
Berichterstatterin Johanna Auer: Ich erstatte zunächst den Bericht
des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
13. Oktober 2004 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich
und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über
die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung
seiner Anwendung.
Dieser
Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher
dessen Verlesung.
Ich komme
sogleich zum Ausschussantrag.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Gleichfalls
erstatte ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des
Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz über den
Ersatz von Schäden auf Grund einer strafgerichtlichen Anhaltung oder
Verurteilung, verankert im Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005.
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