Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 68

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke schön. Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke schön. Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Rechtsanwalts­ord­nung, das Bundesgesetz zur Durchführung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Jänner 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Gerichts­ge­büh­rengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Rechtsanwalts­tarif­gesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsan­wälte und Rechtsanwaltsanwärter geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2004) (613 d.B. und 638 d.B. sowie 7134/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Verein­barung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrund­stücken geändert wird (403 d.B. und 639 d.B. sowie 7135/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 5. und 6. Punkt der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Tagesordnungspunkten ist Frau Bundesrätin Mag. Neu­wirth. Ich bitte, beide Berichte dem Plenum mitzuteilen.

 


Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Ich gebe den Bericht des Justizaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Außer­streitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Rechts­anwaltsordnung, das Bundesgesetz zur Durchführung des Europäischen Übereinkom­mens vom 27. Jänner 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebühren­gesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechts­anwaltsanwärter geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2004).

Der Bericht liegt Ihnen in Schriftform vor. Ich bringe daher nur den Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


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